Deggendorf
Grünes Licht für TH-Erweiterung in Metten

16.07.2021 | Stand 21.09.2023, 23:37 Uhr

Der ehemalige Ökonomiehof des Klosters, der unter Denkmalschutz steht, soll für den neuen Hochschulstandort saniert werden. −Archivfoto: Binder

Die Ansiedelung des Gesundheits-Zweigs der TH Deggendorf in Metten dürfte nun endgültig gesichert sein. Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat das dafür nötige Immobiliengeschäft genehmigt. Das berichtete die Hochschule am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung.



"Mit großer Freude und Erleichterung" habe man die Nachricht aufgenommen, dass der Haushaltsausschuss des Landtags die Bestellung eines Erbbaurechts an Teilen des Klosters Metten beschlossen hat, heißt es in der Mitteilung. Damit sei ein weiterer wichtiger Schritt für die geplante Expansion der Fakultät für Angewandte Gesundheitswissenschaften gemacht. Auf knapp 5000 Quadratmetern sollen in einigen Jahren bis zu 1400 junge Menschen in Metten studieren können.

"Es ist wunderbar, dass nun mit Unterstützung von Wissenschaftsminister Sibler der nächste Meilenstein erreicht werden konnte", wird Präsident Prof. Dr. Peter Sperber zitiert. Die Studiengänge der Gesundheitswissenschaften erfreuten sich großer Beliebtheit. Es kämen außerdem kontinuierlich neue Bachelor- und Masterstudien dazu. "Der Platz für Studierende, Lehrkräfte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Angewandte Gesundheitswissenschaften in der Land-Au wie auch im Degg’s wird zunehmend knapp", so Sperber. Das Ziel eines gemeinsamen Campus für alle Gesundheitswissenschaftler in Metten sei deshalb mehr als wünschenswert. Je eher, desto besser.

Sibler berichtete in einer Pressemitteilung, die THD habe einen Bedarf von rund 4970 Quadratmeter Nutzfläche angemeldet. Es wurde bereits festgestellt, dass die Räumlichkeiten des ehemaligen Klostergebäudes für die vorgesehen Hochschuleinrichtung, das heißt Büros, Seminarräume und Hörsäle, geeignet sind. "Insgesamt stellen der Umbau und die Sanierung eine bautechnische und wirtschaftliche Lösung dar, welche einen dauerhaften Erhalt der kunsthistorisch bedeutsamen Anlage sichert", so Sibler. Die staatliche Nachnutzung führe zur Revitalisierung der historischen Bausubstanz und ergänze und sichere den Bestand des Baudenkmals.

− dz