Ratgeber
Grillen, Lärm und Kinder: Das gilt beim Streit mit den Nachbarn

10.04.2019 | Stand 10.04.2019, 6:02 Uhr

Laute Nachbarn und Rauchschwaden vom Grill: Das Konfliktpotenzial in den deutschen Gärten lässt sich durch ein friedliches Miteinander verringern. −Symbolfoto: ERGO Group

Mit dem Frühling zieht es die Menschen wieder nach draußen. Viele verbringen den Feierabend oder sonnige Wochenenden in ihren Gärten. Doch das birgt gleichzeitig Konfliktpotenzial: Nicht selten landet ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht. "Das ist vermeidbar.", sagt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie erklärt, wie man solche Konflikte außergerichtlich lösen kann und wie die Rechtslage ist.

"Ein Richterspruch ist nicht immer eine gute Lösung. Oftmals fühlt sich eine Partei ungerecht behandelt und das Nachbarschaftsklima kühlt noch mehr runter", so Rassat. Die aus ihrer Sicht beste Alternative: Die Mediation. Ähnlich wie schon der Streitschlichter in der Schule versucht der Mediator, Lösungsmöglichkeiten für beide Seiten zu finden. Er setzt sich im direkten Gespräch mit allen Parteien auseinander.

Durch das Mediationsgesetz ist der Mediator auch an gewisse Regeln gebunden. Im Gegensatz zum Gerichtstermin findet das Gespräch aber im privaten Umfeld statt. Das soll Vertrauen schaffen. "Die Erfahrung zeigt, dass Reizthemen wie Rasen mähen oder Trampolin hüpfen so in der Regel schnell und für beide Parteien zufrieden stellend lösbar sind."

Welche Rechte habe ich bei zu lauten Nachbarn?

Um Streit schon von Anfang an aus dem Weg zu gehen, sollten sich genervte Nachbarn am besten mit der Rechtslage vertraut machen. Oft gibt es hier nämlich keine einheitlichen Regelungen. Beim Thema Lärm kann jede Gemeinde eigene Ruhezeiten festlegen. Michaela Rassat weiß: "In den meisten Fällen sollen die Anwohner im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 7 Uhr Lärm vermeiden. In manchen Bundesländern gibt es auch eine Mittagsruhe". Bei einer Hausordnung haben sich die Mieter aber an deren Vorschriften zu halten und nicht an die der Kommune. Eine eigene Verordnung gibt es für die Benutzung von Maschinen und anderen elektrischen Geräten: Von 20 Uhr bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen müssen diese ausgeschaltet bleiben.

Eine andere Art von Lärm können spielende Kinder darstellen. Offiziell wird das aber nicht als Lärmbelästigung gewertet. Wer also gegen Kinderlärm klagt, zieht vor Gericht den Kürzeren. Vermeidbar sind solche Verfahren durch ein umsichtiges Verhalten der Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern und ihnen die entsprechende Situation erklären sollten.

Die Nachbarn grillen wieder mal: Kann ich etwas dagegen tun?

Das ist laut Rassat schwierig, denn in Deutschland gibt es keine festen gesetzlichen Vorgaben. Während die Einen also schon genug vom Grillen haben, legen die Anderen den nächsten Berg an Bratwurst und Fleisch auf. Streit ist da schon fast vorprogrammiert. Zunächst müsse man laut Rassat auch hier auf die eigenen Hausordnungen Rücksicht nehmen. Solange es kein explizites Verbot gibt, haben Gartenbesitzer ein grundsätzliches Grillrecht.

Mehrere Gerichte haben dieses Recht aber etwas angepasst. So soll beispielsweise nicht täglich, sondern nur gelegentlich gegrillt werden. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg erlaubt das Grillen etwa 20 bis 25 Mal pro Jahr für circa zwei Stunden und bis maximal 21 Uhr. Viermal jährlich bis 24 Uhr hat das Oberlandesgericht Oldenburg das Grillen erlaubt. "Wer Diskussionen vorbeugen will, stellt seinen Grill nicht direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück und achtet darauf, in welche Richtung der Rauch abzieht", empfiehlt die D.A.S. Expertin.

Der benachbarte Garten wird zum Spielplatz. Darf ich mich beschweren?

Auch hier sollte man miteinander sprechen und im Einzelfall entscheiden, denn es gibt keine rechtliche Vorgabe. Ein bei Kindern oft beliebtes Trampolin kann für Nachbarn sehr nervig werden. Michaela Rassat empfiehlt daher, bei der Auswahl des Standortes darauf zu achten, dass sich Gartennachbarn möglichst wenig gestört und beispielsweise auf ihrer Terrasse nicht beobachtet fühlen. "Es bietet sich an, Trampoline und auch andere Spielgeräte an abgelegenen Stellen des Gartens zu platzieren und nicht direkt an der Grundstücksgrenze."

− lha