Laut Gesundheitsministerium
Gelbe Ampel gilt wohl ab Sonntag: Diese Corona-Regeln treten dann in Bayern in Kraft

05.11.2021 | Stand 21.09.2023, 6:05 Uhr

−Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Bayern tritt am Samstag die geänderte Corona-Verordnung in Kraft.



Voraussichtlich werde das Gesundheitsministerium am Samstag bekanntgeben, dass die Krankenhaus-Ampel auf Gelb gesprungen sei, teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag mit. Sollte diese Feststellung am Samstag getroffen werden, gelten ab Sonntag neue, verschärfte Corona-Maßnahmen. Die Ampel zeigt unter anderem Gelb, wenn mindestens 450 Menschen wegen Covid-19 auf Intensivstationen in Bayern behandelt werden müssen. Die Zahl lag am Freitagnachmittag laut Intensivregister bei 538.

Damit dürfte ab Sonntag überall dort, wo nicht regional schon die rote Stufe ausgerufen wurde, eine Erhöhung des Sicherheitsstandards gelten. Überall wo bisher die 3G-Regel gilt - also Zutritt für Geimpfte, von Corona Genesene oder negativ Getestete - gilt dann die 3G-plus-Regel. Das bedeutet, dass statt eines Schnelltests ein PCR-Test notwendig ist. In Clubs und Diskotheken gilt sogar die 2G-Regel - ein negativer Test reicht dort also nicht zum Zutritt. Der Maskenstandard wird auf FFP2 erhöht. Niederbayerns Landkreise und kreisfreie Städte hatten die Corona-Maßnahmen teils schon ab Mittwoch verschärft.

Zahlreiche regionale Hotspots

Viele bayerische Regionen gelten aber bereits als regionale Hotspots. Überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 300 liegt und zusätzlich die Intensivbetten im Sprengel der örtlichen Rettungsleitstelle zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind, gelten die Regelungen für eine rote Krankenhaus-Ampel. Flächendeckend ist dies erst der Fall, wenn die Zahl von landesweit 600 Covid-Intensivpatienten erreicht ist. Am Freitag lagen 29 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern bei einer Inzidenz von 300 oder mehr, bundesweiter Spitzenreiter war der Kreis Miesbach mit 715,7.

Bei einer roten Krankenhaus-Ampel gelten für Veranstaltungen in Innenräumen weitgehend 2G-Regelungen. Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen. Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren müssen dann auch geimpft oder genesen sein, um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Ausgenommen von der 2G-Regel ist nur die Gastronomie. Der Restaurantbesuch ist bei roter Ampel auch mit einem negativen PCR-Test möglich (3G plus).

Maskenpflicht an Schulen

Die rote Ampel greift auch in das Berufsleben ein: Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen haben - gleich ob Kollegen, Kunden oder sonstige Personengruppen - müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind (3G-Regel). Handel und Personennahverkehr sind hiervon ausgenommen.

Bayerns Schüler müssen ab kommenden Montag darüber hinaus unabhängig von der örtlichen Inzidenz wieder mit Maske lernen. Auch die Tests für Schülerinnen und Schüler werden intensiviert. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden alle Personen in dieser Klasse künftig verpflichtend eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

− dpa