Pilsting/Ganacker
Für Wohngebiet zu laut, für Mischgebiet erlaubt

24.05.2016 | Stand 20.09.2023, 2:53 Uhr

Rund um das geplante Baugebiet Ganacker Süd soll ein zwölf Meter breiter und drei Meter hoher Wall aufgeschüttet werden, der durch seine Grünfläche zugleich die über 3000 Quadratmeter große Ausgleichsfläche für das Baugebiet darstellt. Auf den Wall wird eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand gebaut. −Plan: Gemeinde

Eigentlich wollte der Markt Pilsting im Süden von Ganacker ein neues Wohngebiet ausweisen. Doch ein Schallschutzgutachten machte dem Markt einen Strich durch die Rechnung. Um die Grenzwerte für Lärm einzuhalten, müsste das Gebiet, das nur 125 Meter von der Autobahn entfernt liegt, mit einem acht Meter hohen Wall mit zusätzlicher Lärmschutzmauer umgeben werden.

Das Planungsbüro griff darum zu einem Trick: Statt einem reinen Wohngebiet soll nun ein sogenanntes Mischgebiet ausgewiesen werden. In einem Mischgebiet dürfen sich neben den Wohnhäusern auch "nicht-störende Gewerbebetriebe" ansiedeln, zum Beispiel kleine Läden, Bürogebäude oder Dienstleistungsbetriebe. Der entscheidende Unterschied ist aber: sowohl die Richtwerte als auch die Grenzwerte für Lärm sind in einem Mischgebiet um fünf Dezibel höher. Um diese Werte zu erreichen muss nur ein drei Meter hoher Erdwall mit einer zwei Meter hohen Lärmschutzwand oben drauf errichtet werden.

Zwei der 18 Parzellen, die im Gebiet Ganacker Süd entstehen sollen, müssen dafür für Gewerbebetriebe reserviert werden. Auf den anderen 16 Parzellen dürfen Wohnhäuser gebaut werden.

Die Gemeinderäte stimmten einstimmig für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

Einen ausführlichen Bericht zur Sitzung des Marktgemeinderates Pilsting lesen Sie in der Mittwochsausgabe (25. Mai) Ihrer Landauer Neuen Presse.