Straftaten bleiben Straftaten
„Freinacht“: Polizei warnt, Grenzen nicht zu überschreiten

30.04.2022 | Stand 23.09.2023, 1:43 Uhr

Nicht alles ist in der Freinacht erlaubt, wie die Polizei warnt. Symbolbild: dpa

Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird im südlichen deutschsprachigen Raum als „Freinacht“ oder „Hexennacht“ bezeichnet, in der vor allem Jugendliche Streiche spielen und Späße treiben. Doch nicht alles ist erlaubt, wie die Polizei warnt.



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Der Begriff „Freinacht“ kommt ursprünglich aus dem oberbayerischen Land und bezeichnet eine Nacht vor einem bestimmten Feiertag. Weil es früher als unhöflich galt, Dinge am Feiertag rumliegen zu lassen, ist die „Dorfjugend“ am Vorabend losgezogen um „aufzuräumen“, was der Grund für die Späße, Streiche und leider teils auch Straftaten ist.

Durch wärmere Temperaturen und Lockerungen in den Infektionsschutzmaßnahmen sind wieder mehr Veranstaltungen auch zur Brauchtumspflege möglich. Jedoch soll bei der Freinacht darauf geachtet werden, Grenzen nicht zu überschreiten und es bei kreativen Späßen und harmlosen Streichen zu belassen, so die Polizei Oberpfalz.

Appell der Polizei

Vor der Corona-Pandemie verlief die Freinacht 2018 in Bayern zwar einsatzreich, doch es blieb bei harmlosen Streichen: Laut Polizeipräsidium Niederbayern gab es keine berichtenswerten Vorfälle im Zusammenhang mit der Hexennacht. 130 relevante Einsätze, doppelt so viele wie im Vorjahr, meldete die Polizei Oberbayern Nord und 103 die Polizei Oberbayern Süd. Grund für die Einsätze waren hauptsächlich Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.

Bei allem Verständnis für Tradition appelliert die Polizei Oberpfalz, dass Straftaten, wie Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, auch an diesem Tag nicht erlaubt sind und entsprechend verfolgt werden müssen. Auch im Straßenverkehr gelten die gleichen Regeln wie im gesamten Jahr. Es gilt bei Alkohol: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht.

Ein Tipp der Unterfränkischen Polizei: Erhöhte Vorsicht ist auch am 1. Mai für Verkehrsteilnehmer geboten, da gerade im ländlichen Bereich gerne Wandergruppen und Fahrradfahrer unterwegs sind. Autofahrer, Fußgänger und Fahrradfahrer sollten sich deshalb rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, um Unfälle zu vermeiden.

− fkn/dpa