Berchtesgaden/Traunstein
Frau in Berchtesgaden sexuell belästigt? "Buttnmandl" in Berufung

26.05.2018 | Stand 20.09.2023, 5:23 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold

Zum Teil recht schaurige Gestalten sind in Bayern Brauchtum – so wie hier Krampus, Buttnmandl und Nikolaus, die als Bass in Berchtesgaden um die Häuser ziehen. Im Dezember 2016 artete der Besuch einer Buttnmandl-Gruppe in einer pädagogischen Einrichtung in Berchtesgaden aus. Ein 24-Jähriger wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt und ist nun vor dem Landgericht Traunstein in Berufung gegangen. − Foto: dpa

Der Besuch der Buttnmandl-Gruppe "Bernei Bass" samt Nikolaus in einer Einrichtung in Berchtesgaden (Landkreis Berchtesgadener Land) endete letztlich vor Gericht. Der Grund: Ein so genanntes Fellbuttnmandl, unter dessen Gewand sich ein 24-Jähriger aus Schönau am Königssee verbarg, soll eine Frau sexuell bedrängt haben. Nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Laufen zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung und 1000 Euro Geldauflage wegen sexueller Nötigung beleuchtet die Dritte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will den Fall seit Freitag erneut. Der Prozess wird am 14. Juni um 9.30 Uhr und am 26. Juni um 13.30 Uhr fortgesetzt.

Der Angeklagte hatte Berufung gegen das Ersturteil vom September eingelegt. Gemäß Anklageschrift von Staatsanwältin Martina Huber hatte die 25-köpfige Gruppe, zu der der 24-Jährige als "zweiter Buttenmandl-Meister" zählt, am Nachmittag des 5. Dezember 2016 einen Auftritt in der pädagogischen Einrichtung. Nach dem offiziellen Teil sollen der Angeklagte und ein weiteres Buttenmandl zwei Erzieherinnen ins Freie gezogen, zu Boden geworfen und sich auf sie gelegt haben. Beide Frauen sollen begrabscht und in anderer Weise sexuell angegangen worden sein. Erst als ein Zeuge hingekommen sei, hätten die Männer aufgehört.

Das Amtsgericht Laufen gelangte zu dem Ergebnis, der 24-Jährige, der alle Vorwürfe zurück gewiesen hatte, sei einer der Täter gewesen. Wer der zweite Vermummte war, konnte nicht geklärt werden. Der Angeklagte berief sich am Freitag auf sein Schweigerecht. Anwältin Stefanie Lindner aus Passau ließ durchblicken, Ziel der Berufung sei ein Freispruch ihres Mandanten. Die mutmaßlichen Geschädigten werden an einem der beiden Fortsetzungstermine über ihre Erlebnisse berichten.

Was die geladenen Zeugen zu dem Vorfall ausgesagt haben, lesen Sie kostenfrei bei PNP Plus sowie in der Wochenendausgabe (26. Mai) des Reichenhaller Tagblatts (Online-Kiosk).