Dingolfing/Landau
Falschgeld gekauft und ausgegeben: Schöffengericht verurteilt Dingolfinger

17.04.2018 | Stand 20.09.2023, 2:53 Uhr

Der Dingolfinger musste sich vor dem Amtsgericht Landau verantworten. −Symbolfoto: Archiv Birgmann

Das Schöffengericht am Amtsgericht Landau hat am Dienstag einen Geldfälscher aus Dingolfing zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss der 32-Jährige 2400 Euro an die Landauer Lebenshilfe zahlen.

Der Mann war im November mit seiner Frau und Bekannten in einem Club in Polen feiern. Dort sprach ihn ein fremder Mann an und verkaufte ihm fünf gefälschte 50-Euro-Scheine für 50 Euro. Anfang Dezember zahlte der Angeklagte mit zwei dieser fünf Scheine an einer Tankstelle, die Mitarbeiter bemerkten die Fälschungen nicht. Erst an der Kasse eines Baumarkts, in dem der Mann mit der dritten Blüte zahlen wollte, fiel die Fälschung auf. Die Mitarbeiter hielten den Mann fest, bis die Polizei eintraf. "Anhand der Videoaufzeichnungen der Tankstelle haben wir festgestellt, dass es sich um die selbe Person handelt", erzählte der ermittelnde Polizeibeamte der Inspektion Dingolfing im Zeugenstand. Die zwei restlichen gefälschten Scheine hatte der Mann in seinen Socken versteckt, wo sie die Polizei nicht fand. Er spülte sie die Toilette hinunter, gab das aber später gegenüber der Polizei zu.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte gestand die Vorwürfe. Der Dingolfinger arbeitet über eine Leihfirma bei einem großen Industriebetrieb, er verdiene etwa 1600 Euro im Monat. Er sei in dem Club in Partystimmung gewesen, es sei eine Schnapsidee gewesen. Heute sei ihm klar, dass er eine Dummheit begangen hat. Seine Ehe habe durch den Vorfall gelitten. Sein Verteidiger Maciej Pazur plädierte deshalb auf einen minderschweren Fall und eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Michael Piringer sah das anders. Zwar sei der Angeklagte vermutlich betrunken gewesen, als er die gefälschten Scheine erwarb. "Aber sie hätten zu Hause alle Möglichkeiten gehabt, die Scheine zu vernichten", argumentierte Piringer. Das habe der Mann aber nicht getan. Piringer ging davon aus, dass der Dingolfinger auch die weiteren Blüten in Umlauf gebracht hätte, wenn er nicht gestoppt worden wäre.

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