Um seine bevorzugte Impfberechtigung aufgrund einer Vorerkrankung nachzuweisen, braucht man ein Impf-Attest. Doch wie genau muss dieses aussehen? Die Heimatzeitung hat nachgefragt.
Ungerecht behandelt sieht sich ein 50-jähriger Landkreisbewohner im Impfzentrum Salzweg (Landkreis Passau). Aufgrund einer Vorerkrankung ist er impfpriorisiert und hat deshalb bereits jetzt einen Impf-Termin bekommen, erzählt er der PNP.
Sein Hausarzt habe ihm ein Attest ausgestellt, das ihm die Vorerkrankung bescheinigt. Die Krankheit sei auf dem Attest nicht explizit genannt. Bei seinem Termin im Impfzentrum fragten die dortigen Mitarbeiter ihn deshalb nach dem konkreten Grund für die Impfpriorisierung. "Ich sollte vor den ganzen Leuten meine Krankheit verraten. Das kann doch nicht sein."