Traunstein/Bergen
"An der Grenze des Vorstellbaren"

59-Jährige getötet, Leiche zerstückelt: Staatsanwalt für lebenslange Haft – Verteidiger: Maximal zwölf Jahre

24.03.2021 | Stand 21.09.2023, 3:55 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold

Staatsanwalt Markus Andrä und Staatsanwältin Karin Hahn vertreten die Anklage. Andrä forderte gestern eine lebenslange Haftstrafe für den 61-Jährigen Angeklagten, der eine Bergenerin getötet hat. −F.: Kretzmer

Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes forderte die Staatsanwaltschaft gestern im Traunsteiner Schwurgerichtsprozess gegen einen 61-jährigen, zuletzt in Österreich lebenden gebürtigen Traunsteiner. Er hatte Anfang Januar 2020 eine 59-jährige Frau aus Bergen getötet und ihre zerstückelte Leiche in einem Wald nahe Traunstein vergraben. Der Verteidiger hielt eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwölf Jahren wegen Totschlags für angemessen. Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verkündet das Urteil am Freitag.

"Straftaten begangen, wenn er in Geldnot war"

Staatsanwalt Markus Andrä zeigte sich im Plädoyer von einem Mord aus Habgier, Heimtücke und zum Verdecken einer Straftat überzeugt – mit dem Motiv, "an das Geld der Geschädigten zu gelangen". Der Fall habe als Vermisstenfall begonnen und zum größten Ermittlungsverfahren einer Soko in Bayern und Österreich in jüngster Vergangenheit geführt.

Die Vorgeschichte zu dem Verbrechen sei wichtig: Zum Ende des Jahres 2019 sei der 61-Jährige finanziell in eine erhebliche Schieflage geraten. Zwischen dem 7. und 9. Januar 2020 habe sich der Mann "entschlossen, die Frau zu töten, um an ihr Geld zu gelangen", so Andrä. Der angeklagte Sachverhalt habe sich in der Beweisaufnahme bestätigt: Der Mann habe auf dem Bett im Schlafzimmer mit der goldenen Buddha-Statue massiv auf die 59-Jährige eingeschlagen. An eine zweistellige Zahl von Schlägen sei laut Rechtsmediziner angesichts der vielen Brüche in Gesicht und Schädel zu denken.

Der Staatsanwalt stellte fest: "Schon zu diesem Zeitpunkt hat der Täter den Tod der Frau billigend in Kauf genommen." Andrä betonte weiter, der genaue Todeszeitpunkt und die Todesursache hätten nicht bestimmt werden können. Der rechtsmedizinische Sachverständige habe einen Erstickungstod durch Würgen nicht ausschließen können. Jedoch sei der finale Tod spätestens nach dem Abtrennen des Kopfes mit Durchschneiden der Halsvenen eingetreten. Die Leiche habe der 61-Jährige im Keller zerteilt: "Er schnitt die Weichteile bis auf die Knochen herunter und durchtrennte die Knochen mit einer Astschere."

Ausführlich beleuchtete Andrä das Thema Geld: Der 61-Jährige habe die Handtasche der Frau und mindestens 85000 Euro, dazu Gold und Edelsteine, aus dem Tresor sofort nach der Tat mitgenommen. Über die Vermögensverhältnisse des Opfers sei der Angeklagte informiert gewesen, habe sie doch laut Zeugen kein Hehl aus ihrem Vermögen gemacht.

Die Version des 61-Jährigen bezeichnete der Staatsanwalt als nicht glaubhaft: "Der Angeklagte ist ein Berufsverbrecher, saß über 20 Jahre im Gefängnis. Er hat immer dann Straftaten begangen, wenn er in Geldnot war." Andrä plädierte auf Mord aus Habgier, Heimtücke und zum Verdecken einer Straftat. Für Mord gebe es nur eine Strafe – lebenslänglich. Die "besondere Schwere der Schuld" bejahte der Ankläger.

Unter den positiven Aspekten erwähnte er, dass der teilgeständige Täter die Ermittlungsbehörden zu der im Wald vergrabenen Leiche geführt habe: "Es ist fraglich, ob und wann wir sie gefunden hätten." Negativ zu werten seien die 18 Vorstrafen, aber auch die Reinigungsaktion nach dem Verbrechen. In der gesamten Wohnung sei nur ein einziger Teilfingerabdruck gesichert worden, im Auto gar nichts: "Er hat seine Spuren fast komplett verwischt." Zu sehen seien auch die Gleichgültigkeit gegen das Lebensrecht des Opfers und mit welcher Professionalität der Angeklagte beim Zerstückeln der Leiche vorgegangen sei: "Das ist an der Grenze des Vorstellbaren."

Verteidiger Harald Baumgärtl hob hervor, sein Mandant habe frühzeitig nach seiner Festnahme Anfang März 2020 eingeräumt, die Frau getötet zu haben und den Ablageort der Leiche gezeigt. Der Anwalt ging auch auf die Darstellung des 61-Jährigen ein, wonach er sofort nach der Tat eine Handtasche des Opfers mit 8000 Euro mitgenommen, den Tresorschlüssel aber erst am nächsten Tag zufällig gefunden und den Safe geleert habe. Er habe eigenes Geld gehabt und davon sofort eine Autoreparatur bezahlt. "Es gibt keinen Nachweis, dass das Geld nicht in der Handtasche war", so Baumgärtl. Die Tasche sei nie gefunden worden.

Sein Mandant sei ein "professioneller Einbrecher" und hätte in die Wohnung einbrechen können. Um an das Geld zu gelangen, hätte der 61-Jährige die Frau nicht töten müssen. Sein Mandant habe nichts vom Geld der 59-Jährigen gewusst. Am Versteck des Tresorschlüssels, einer Vase, habe ein Experte "keinerlei Blutspuren gefunden – obwohl sonst überall welche waren". Diese Spuren wie auch das Verletzungsbild am Opfer seien mit der Darstellung des Angeklagten in Einklang zu bringen, unterstrich der Verteidiger.

Anwalt verneint jegliche Mordmotive

Die Tat sei ausschließlich begründet in der heftigen Reaktion der Frau beim Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte hatte die 59-Jährige angeblich aus Atemnot von sich gestoßen, woraufhin sie ihm einen schmerzhaften Tritt in den Rücken versetzt haben soll. Baumgärtl gelangte lediglich zu einem bedingten, keinem direkten Tötungsvorsatz und verneinte jegliche Mordmotive. Für seinen Mandanten spreche das Geständnis von hohem Gewicht, dazu dessen dissoziale Persönlichkeit, die Sachverständige festgestellt hätten.

Im "letzten Wort" schloss sich der auch gestern sehr ruhig und gelassen wirkende Mann auf der Anklagebank seinem Anwalt an.