Bad Griesbach
Einzelmaßnahmen statt Gesamtkonzept

Hochwasserschutz in Weng – Für eine umfassende Förderung muss Konzept wirtschaftlich sein

20.12.2021 | Stand 25.10.2023, 11:54 Uhr

Ein regelrechter See hatte sich nach den starken Regenfällen im Frühsommer 2016 mitten in Weng gebildet und zahlreiche Keller und Häuser überflutet. Das soll so nicht mehr passieren. In Sachen Hochwasserschutz setzt die Stadt nun auf Einzelmaßnahmen. −Foto: Archiv Gerleigner

Es wird wohl in Weng kein allumfassendes Hochwasserschutzkonzept geben. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, sich stattdessen auf Einzelmaßnahmen zu konzentrieren. Diese sind, das hat das Amt für ländliche Entwicklung in Aussicht gestellt, auch in ihrer Singularität förderfähig.

51 Einzelflächen von 16 Eigentümern

Seit den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2016 arbeitet die Stadt an einem vernünftigen Hochwasserschutz für den Ort Weng. Damals hatte Starkregen das Dorf binnen weniger Minuten überflutet, weil weder Kanal noch Wiesen und Bäche aufgrund der tagelangen Regenfälle noch Wasser aufnehmen konnten. Die Folge: Überflutungen, Schäden an Häusern, Brücken und Straßen. Schnell war klar: Es braucht ein Gesamtkonzept, um den Ort künftig besser vor solchen Ereignissen zu schützen. Retentionsflächen, Wiesenflutmulden, große Gräben, Rückhalt in der Fläche. Dafür notwendig: 51 Einzelflächen, die 16 verschiedenen Grundstückseigentümern gehören. Das kostet – und mittlerweile ist klar: Wirtschaftlich – gemessen an den Schäden, die das Hochwasser 2016 verursacht hat – wird das Gesamtkonzept wohl nicht sein.

Nun hat das Amt für ländliche Entwicklung das Signal an die Stadt gesandt, auch Einzelmaßnahmen zu fördern. Auch wenn dem Stadtrat klar ist, dass es den besten Schutz nur mit einem Gesamtkonzept gibt, will man nun stückchenweise die Maßnahmen starten.

Retentionsfläche in der Ringstraße

Zum Beispiel mit einer Retentionsfläche in der Ringstraße. Das unbebaute Grundstück hat die Stadt bereits gekauft, nun hat man eine naturnahe Retentionsfläche erarbeitet. Durch das Absenken des Grundstücksniveaus, so der Plan, kann das Rückhaltevolumen erhöht werden – allerdings ist aufgrund des hohen Grundwasserstandes nur eine Teilfläche des Grundstückes geeignet. Bei einem Ortstermin habe, wie Bauamtsleiter Siegfried Filipp erläuterte, der Zweckverband Gewässer III bereits signalisiert, dass er diese Maßnahme am Bachlauf durchführen könnte.

Rückhaltung im Westen

Ein weiterer wichtiger Punkt im Konzept ist die Rückhaltung in der westlichen Ortslage. Durch eine Teilanhebung der Straße von Steina nach Thal könnte dort ein Rückhaltevolumen von 16000 Kubikmetern erreicht werden. "Dieses große Volumen wäre für die Entlastung bei Starkregen extrem wichtig", verdeutlichte Filipp. Hier ist die Verwaltung in regem Austausch mit den Grundstückseigentümern.

Ein wichtiges Signal kam von den Grundstücksbesitzern zum Anlegen der Wiesenflutmulde Ost – hier plant man eine mäandrierende Mulde sowie einen Erosionsschutzstreifen zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit entlang der Ortsstraße Thal. Gefördert werden könnte diese Maßnahme durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms.

Flurneuanordnung als Lösung?

Angeregt wurde von zwei Landwirten bei den Grundstücksgesprächen unter anderem ein Verfahren zur Flurneuanordnung. Laut Amt für ländliche Entwicklung könnte ein Flurneuordnungsverfahren eine Entschärfung der Überflutungen in der landwirtschaftlichen Ackerlage und in der Folge für die angrenzende Bebauung bringen, erläuterte der Bauamtsleiter. So könnten durch Neueinteilung des Grundbesitzes die Bewirtschaftungsrichtung gedreht, die Landschaftselemente zur Wasserrückhaltung eingefügt und ein bedarfsgerechter Wegebau durchgeführt werden. Jedoch: "Eine solche Maßnahme kann und wird nicht die alleinige Lösung sein, sehr wohl aber einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten", erläuterte Filipp. Zwar gebe es für ein derartiges Flurneuordnungsverfahren hohe Zuschusssätze, jedoch müssten mindestens 60 Prozent der Grundstückseigentümer bei Beginn des Projektes eine Zustimmung erteilen.

Eine weitere Säule beim Hochwasserschutz ist die Rückhaltung und Ableitung via Molkereigraben. Auch hier könnte sich das Amt für ländliche Entwicklung eine Förderung der Einzelmaßnahme aus dem Hochwasserschutzkonzept mit den Programmen "Flur Natur" oder "Rückhalt in der Fläche" vorstellen. Hierzu müsste die Stadt allerdings eine belastbare Planung durch das Ingenieurbüro Coplan erstellen lassen und in der Folge dem Amt für ländlichen Entwicklung zur Prüfung vorlegen. "Im Rahmen der Planung für die Ableitung zum Molkereigraben sollte noch der angedachte Regenwasserrückhalt oberhalb der Rotdobelsiedlung betrachtet werden", so die Empfehlung des Bauamtes. Der Grundstückseigentümer habe bei einem Ortstermin bereits zugesagt, die Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen – man zieht ein notarielles Leitungsrecht und für den Regenwasserrückhalt eine Tauschfläche in Erwägung. Auch die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Passau muss in die Maßnahme eingebunden werden.
Förderfähig nach den "Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben", mit RZWas abgekürzt, ist, das hat das Wasserwirtschaftsamt bereits im vergangenen Jahr klargemacht, nur ein komplettes Gesamtkonzept. Das allerdings muss wirtschaftlich sein – die investierten Kosten müssen im Verhältnis zu den Hochwasserschäden stehen. Aufgrund dessen und aufgrund der geführten Fachstellengespräche ist davon auszugehen, dass ein Gesamtkonzept in Weng nicht förderfähig sein wird.

Grundstücksverhandlungen werden fortgeführt

So konzentriert man sich nun auf die Einzelmaßnahmen, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung einstimmig. "Allen Beteiligten ist klar, dass die Einzelmaßnahmen wertvolle Bausteine sind, um in Zukunft Überschwemmungen verhindern zu können", betonte Alois Immerfall. Es sei "erfreulich", so Bürgermeister Jürgen Fundke, dass nun auch einzelne Maßnahmen förderfähig seien. Diese böten, ergänzte Bernhard Gruber, "in der Summe auch einen guten Schutz". "Eine Flurneuordnung gehöre auf jeden Fall mit ins Konzept", machte Eduard Willeitner klar. Zusätzlich zu den Einzelmaßnahmen werden weiterhin Grundstücksverhandlungen auf Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes des Gutachterausschusses des Landkreises Passau geführt. Auch dieser Beschluss fiel mehrheitlich zustimmend aus, wenn auch mit drei Gegenstimmen.