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Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen: Das gilt an Silvester in der Region

31.12.2021 | Stand 23.09.2023, 18:31 Uhr

−Symbolbild: dpa

Von Christoph Eberle

Seit Dienstag ist die neue bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft - sie gilt auch über Silvester. Darüber hinaus haben einige Städte und Landkreise eigene Allgemeinverfügungen erlassen. Eine kurze Übersicht.



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Unter anderem in folgenden Städten und Landkreisen gibt es Allgemeinverfügungen, die beispielsweise für bestimmte Straßen in der Silvesternacht ein Ansammlungsverbot vorsehen.

- Burghausen
- Deggendorf
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Landshut
- Landkreis Rottal-Inn
- Neuötting
- Passau
- Straubing

Ansonsten gilt bayernweit:
- Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt.
- Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung.
- Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
- Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.



Zudem gilt: Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus.

Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde am 14. Dezember 2021 beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben. Es gilt die 2G-Regel.