Dingolfing-Landau
Keine Silvesterfeier: Kontaktverbot auf vielen Plätzen

Landkreis erlässt klare Allgemeinverfügung

29.12.2021 | Stand 29.12.2021, 18:00 Uhr

−Symbolfoto: Luderer-Ostner

Das Landratsamt hat für Silvester ein Kontaktverbot auf vielen öffentlichen Plätzen im Landkreis erlassen.

Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld sind an Silvester im Landkreis Dingolfing-Landau gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verboten.

Die Allgemeinverfügung untersagt größere Ansammlungen zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar um 9 Uhr.

In der Stadt Landau wurde kein Platz definiert, für den diese Allgemeinverfügung in Frage kommt. Somit darf man sich nicht treffen in der Stadt Dingolfing: am Spitalplatz, Marienplatz, Parkdeck Höll-Ost und Kirchweihwiese. In der Gemeinde Marklkofen: Dorfplatz Marklkofen, Dorfplatz Steinberg und Sportgelände Marklkofen. Im Markt Reisbach: Platz beim Haus der Bürger in Reisbach. Im Markt Wallersdorf: Marktplatz in Wallersdorf, Kirchgasse (Bereich Pfarrsaal), Osenstraße (Bereich Schulgelände), Grabenweg (Bereich Sportgelände),  Volksfestplatz in Wallersdorf, Dorfplatz in Altenbuch, Osterhofener Straße (Bereich Kirchvorplatz, Raiffeisengelände) in Ettling, Pfarrer-Hegele-Straße (Bereich Pfarrheim, Sportgelände) in Haidlfing.

"Es wird aufgrund des Infektionsgeschehens dringend empfohlen, auch außerhalb der bestimmten öffentlichen Plätze, Ansammlungen zu vermeiden", steht in der Allgemeinverfügung. Das Feiern des Jahreswechsels ist grundsätzlich auf öffentlichen Plätzen und Anlagen untersagt.

− lnp