Spiegelau
Corona-Regeln in der Gemeinde

28.10.2020 | Stand 20.09.2023, 2:51 Uhr

In der Gemeinde Spiegelau gelten neben den allgemeinen Bestimmungen weitere Corona-Regeln. −Foto: Archiv

In der Gemeinde Spiegelau gelten strenge Corona-Regeln. Bürgermeister Karlheinz Roth hat dazu eine Bürgerinformation veröffentlicht. Neben den allgemein geltenden Bestimmungen im Landkreis aufgrund der bayerischen Corona-Ampel-Stufe Rot ergeben sich für Spiegelau folgende Auswirkungen:

Mehrzweckhalle und Sportplätze bleiben ab sofort und bis auf Weiteres für den Sportbetrieb geschlossen. Im Einvernehmen mit den gemeindlichen Sportvereinen wird der Spiel- und Trainingsbetrieb eingestellt.

Entsprechend der Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbands wird der Übungs- und Ausbildungsdienst der gemeindlichen Feuerwehren ab sofort eingestellt. Die Feuerwehrhäuser in der Gemeinde sind ab sofort nur noch im Einsatzfalle aufzusuchen und bleiben im Übrigen bis auf Weiteres geschlossen.

Der persönliche Besuch im Rathaus Spiegelau ist wie bisher nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 08553/96000 weiterhin möglich. Im Hinblick auf die aktuelle Dynamik der Pandemie bittet der Bürgermeister die Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus nur dann aufzusuchen, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist. Bei allen weiteren Angelegenheiten bitte t er, diese entweder über das Bürgerserviceportal,die Rathaus-App (Funktion: "Wichtiges melden"),per E-Mail oder telefonisch abzuwickeln.

Die Pfarr-und Gemeindebücherei bleibt auf der Grundlage und unter Beachtung der dort geltenden Hygienekonzepte weiterhin geöffnet. Alle Besucher der Bücherei werden gebeten, im Hinblick auf die aktuelle Situation die Verweildauer in der Bücherei auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auf das digitale Angebot der Bücherei wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.

− red