Landkreis Deggendorf
Corona-Notbremse: Was sich im Landkreis ändert

23.04.2021 | Stand 21.09.2023, 23:38 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Ab Samstag gilt das bundesweite Gesetz zur Corona-Notbremse. Weil der Landkreis Deggendorf mit einer Inzidenz von 224,3 (weit) über allen im Gesetz vorgesehenen Schwellen liegt, gelten die Regelungen auch hier.

Im Alltag wird sich die bundesweite Notbremse im Landkreis zunächst aber nur minimal bemerkbar machen. Lockerungen wird es überhaupt keine geben, denn überall da, wo die bayerische Notbremse schärfere Regeln vorsieht, bleibt Bayern dabei.

- Wichtigste Änderung im Alltag: Zum Termin beim Friseur oder der Fußpflege muss künftig ein negativer Corona-Test mitgebracht werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.

- Die zweite Verschärfung wird sich im Landkreis erst bemerkbar machen, wenn die Zahlen sinken. Bisher durften die Geschäfte Einkauf auf Termin und mit Test (Click & Meet) bis zu einer Inzidenz von 200 anbieten, künftig liegt die Grenze bei 150. Lockerungen treten auch erst in Kraft, wenn die Schwelle an fünf Tagen in Folge unterschritten ist. Bei der bayerischen Regelung waren es drei Tage. Das Abholen von Bestellungen (Click & Collect) bleibt überall unverändert möglich. Bayern bleibt bei seiner bisherigen Unterscheidung zwischen Waren des täglichen Bedarfs dem übrigen Handel. Ausnahmen etwa für Buchläden, die im Bundesgesetz vorgesehen sind, werden nicht übernommen.

- Auch bei den Schulen bleibt Bayern bei der bisherigen Regelung: Ab einer 100er-Inzidenz (statt 165 im Bundesgesetz) sind die Schüler im Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen, die elften Klassen an Gymnasien und Fachoberschulen sowie die Viertklässler. Bislang wurde in Bayern immer freitags über den Schulbetrieb im Landkreis für die komplette folgende Woche entschieden. Nun gilt die Bundesregelung: Wird die 100er-Schwelle an drei Tagen in Folge überschritten, müssen die Schüler ab dem übernächsten Tag in den Distanzunterricht. Zurück in die Schule kommen sie erst, wenn die Schwelle an fünf Tagen am Stück unterschritten ist.

- Bei den Kindergärten und -krippen bleibt es über einer Inzidenz von 100 bei der Notbetreuung. Die in Bayern bislang vorhandene Möglichkeit, dass sich Familien zur gegenseitigen Kinderbetreuung in einer festen Gruppe zusammentun, entfällt nun.

- Die Kontaktbegrenzung (ein Haushalt plus eine Person plus deren Kinder unter 14 Jahren) sowie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleiben in Bayern unverändert. Die Ausnahmen des Bundes von 22 Uhr bis 24 Uhr (Bewegung alleine an der frischen Luft) werden in Bayern nicht übernommen.

− dz