Vilshofen/Rotthalmünster/Wegscheid
Besucherregelung in Landkreiskrankenhäuser angepasst

24.10.2020 | Stand 24.10.2020, 6:00 Uhr


Im September hatte es einen folgenschweren Zwischenfall im Krankenhaus Vilshofen (Landkreis Passau) gegeben: Eine Patientin mit Covid-19-Symptomen war einige Tage lang nicht getestet worden und hatte dort noch Besuch von Verwandten bekommen, die wenig später Hochzeit feierten. Dabei infizierten sich zig Menschen mit Corona. Das Krankenhaus ging sofort in die Offensive und hat aus dem Vorfall Konsequenzen gezogen, wie Geschäftsführer Josef Mader sagt.

"Nach der medizinisch-diagnostischen Aufnahmeuntersuchung durch die aufnehmenden Ärzte kam es zu einer anderweitigen medizinischen Einschätzung, weshalb zunächst kein Corona-Test erfolgte", erklärt er, wie es dazu kommen konnte. "Rückblickend betrachtet wäre ein solcher angezeigt gewesen."

Seitdem wurden diverse Sofortmaßnahmen an allen Standorten der Landkreiskrankenhäuser umgesetzt:

Die Testungen wurden über die RKI-Richtlinien hinaus dahingehend ausgeweitet, dass alle Patienten aller Bereiche bei Aufnahme auf Covid-19 getestet werden, nicht nur symptomatische Patienten.
Es wurden erneute gezielte Schulungsmaßnahmen für den ärztlichen und pflegerischen Bereich durch die Hygieneabteilung der Landkreiskliniken durchgeführt.
Um den steigenden Infektionszahlen gerecht zu werden, wurde der Isolier- und Infektionsbereich als Vorsichtsmaßnahme wieder vergrößert. Bei Bedarf können die Kapazitäten auch sehr schnell erweitert werden.

Auch die Regeln zum Besucherverkehr in den Krankenhäusern wurden angepasst. "Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sind wir bereits am 5. Oktober vorsichtshalber wieder einen Schritt zurück gegangen in der Besuchsregelung", erklärt Josef Mader. "Seitdem ist der Besuch pro Patient auf eine Person am Tag beschränkt. Besuche sind nur erlaubt für zuvor vom Patienten namentlich festgelegte Kontaktpersonen oder gesetzliche Betreuer. Dies sollten pro Patient nicht mehr als zwei Personen sein. Die Besucher werden gebeten, einen Ausweis mitzuführen", so der Geschäftsführer.

Die Besuchszeit ist von 14 bis 18 Uhr für – wenn möglich – für maximal eine Stunde. "Weiter kein Besuch erlaubt ist für isolierte Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle", betont Mader. "Ebenso gilt noch ein generelles Besuchsverbot für Personen mit Krankheitssymptomen, wie Fieber oder Atemwegsbeschwerden sowie für Besucher mit Kontakt zu Covid-19-Patienten und Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass Begleitpersonen von ambulanten Patienten außerhalb der Kliniken warten müssen."

− san