München
Bekämpfung der Geflügelpest: Stallpflicht in Risikogebieten

04.03.2021 | Stand 19.09.2023, 5:52 Uhr
Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk" steht an einer Straße. −Foto: Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Kampf gegen die sich ausbreitende Geflügelpest wird bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Bislang seien im Freistaat 23 Fälle der auch Vogelgrippe genannten Krankheit bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen festgestellt worden, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in München mit. Aktuell gebe es einen Ausbruch in einem großen Geflügelbestand im oberpfälzischen Schwandorf.

Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der schon bislang geltenden Sicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung verhindert werden. Die Tierseuche, die sich seit dem Herbst in Deutschland ausbreitet, gilt für Menschen als ungefährlich, jedoch liegen die Erkrankungs- und Sterberaten für Hühner und Puten teilweise bei 100 Prozent.

Die Details der Stallpflicht in Risikogebieten und andere Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie sollen auf die örtlichen Gegebenheiten wie Rastplätze von Zugvögeln abstimmt sein.

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