Die 15-Kilometer-Regelung ist vorerst vom Tisch, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie am Dienstag gekippt. Was bedeutet das für Leute, die wegen Verstößen dagegen erwischt wurden?
500 Euro war der Regelsatz für Verstöße gegen die 15-Kilometer-Regelung - mit Spielraum nach oben und unten. Seit Beginn der Regelung erwischte die Polizei bereits zahlreiche Ausflügler. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aber hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots am Dienstag vorläufig außer Vollzug gesetzt. Was passiert nun mit den zahlreichen Bußgeldbescheiden?
Eine Umfrage bei den Landratsämtern zeigt unterschiedliche Ansätze. Personen, die bereits einen Bußgeldbescheid wegen Verstößen gegen die 15-Kilometer-Regel bekommen haben, empfiehlt Sebastian Kahlert, Vorsitzender des Passauer Anwaltvereins als Rechts-Tipp: "Auf alle Fälle Einspruch einlegen!" Ihm zufolge sei die entscheidende Frage noch offen. So sei man mit einem Einspruch für zwei unterschiedliche Varianten gewappnet.