Frisierte Bikes & Co.
Etliche Verstöße bei Motorrad-Sonderkontrolle im Bereich Grafenau

28.04.2024 | Stand 28.04.2024, 19:22 Uhr

Einige frisierte Motorradfahrer hat die Polizei im Bereich Grafenau aus dem Verkehr gezogen.  − Symbolbild: Nicolas Armer/dpa

Die Polizei hat am Samstagnachmittag im Bereich Grafenau (Landkreis Freyung-Grafenau) eine Motorrad-Sonderkontrolle durchgeführt. Dabei stellten die Beamten eigenen Angaben zufolge einige „gravierende“ Verstöße fest.



Ein 53-jähriger Motorradfahrer sei beispielsweise aufgefallen, da sein Motorrad sehr laut gewesen sei, berichtet die Polizei Grafenau am Sonntag. „Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Auspuff nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.“ Der Fahrer wurde wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis angezeigt.

Alkoholisierter Biker aus dem Verkehr gezogen



Kurze Zeit später wurde ein 39-jähriger Biker angehalten, bei dem die Beamten Alkoholgeruch feststellten. Ein Alkotest ergab laut Polizei einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Weiterfahren durfte der 39-Jährige nicht mehr. Ihn erwarte ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot.

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Am Busbahnhof in Grafenau stellte die Polizei bei einem 17-jährigen Endurofahrer gleich mehrere Verstöße fest. „Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise, dass das Bike nicht gedrosselt ist, somit hatte der Jugendliche nicht die erforderliche Fahrerlaubnis“, so die Polizei. Außerdem hätten wichtige Teile am Bike gefehlt – andere wiederum seien unerlaubt verbaut gewesen. Den Fahrer erwarte nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Enduro wurde zur Beweissicherung sichergestellt.

Abgefahrene Reifen bei frisiertem Quad



Auch beim Begleiter des 17-Jährigen – einem 16-jährigen Quadfahrer – ergaben sich laut Polizei mehrere Verstöße. Auch er habe an der Leistung seines Gefährts manipuliert, somit reichte auch bei ihm die die Fahrerlaubnis nicht aus. Außerdem seien beide Hinterreifen des Quads abgefahren und ein nicht zugelassener Auspuff verbaut gewesen. Es wurde ebenfalls zur Beweissicherung sichergestellt. Den Führerscheinneuling erwartet laut Polizei ebenfalls eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Erlöschen der Betriebserlaubnis.

− cav