A-Klasse Hauzenberg
Sportgerichtsurteil: Jandelsbrunn erhält drei Punkte – Vorentscheidung im Titelrennen?

17.04.2024 | Stand 17.04.2024, 15:10 Uhr

Mit sechs Punkten Vorsprung gehen die Fußballer des SSV Jandelsbrunn in ihre restlichen vier Saisonspiele der A-Klasse Hauzenberg und können sich sogar mindestens eine Niederlage erlauben in den kommenden Wochen. − Foto: Sven Kaiser

Der bislang einzige Saisonsieg ist der SG Breitenberg/Sonnen II am Mittwoch wieder genommen worden. Das BFV-Kreissportgericht Niederbayern Ost hat in seiner Verhandlung dem Einspruch des SSV Jandelsbrunn stattgegeben und die Partie vom Karsamstag (2:0 für die SG) für den Tabellenführer der A-Klasse Hauzenberg gewertet (2:0).

Dadurch verdoppelt sich der Vorsprung der Jandelsbrunner in der Rangliste auf die DJK Holzfreyung (sechs Punkte). Allerdings hat der Rangzweite ein Spiel weniger ausgetragen – allerdings den direkten Vergleich (0:0, 0:3) verloren. Fünf Partien bleiben ihm, um die Tabellenführung wieder zu erobern. Der SSV kann sich aus seinen vier Partien (gegen Kropfmühl, Wildenranna, Nottau, Haag/Hauzenberg II) sogar eine Niederlage erlauben.

Mit dem Titelrennen haben die Kicker der SG Breitenberg/Sonnen II zwar nichts zu tun, enttäuscht sind sie vom Sportgerichtsurteil dennoch. Nach PNP-Informationen geht es um den Einsatz von zwei SG-Spielern, die gemäß §34 der BFV-Spielordnung am Karsamstag nicht hätten auflaufen dürfen, weil die 15-Tages-Frist nicht eingehalten wurde. Allerdings war man bei der SG anderer Meinung, da es sich um Einsätze von Spielern handelt, die zuletzt im Herbst in der ersten Halbzeit der Kreisklassen-Mannschaft eingesetzt wurden. Laut Spielordnung hätten sie jedoch 15 Tage nach dem ersten Spiel der Kreisklassen-Mannschaft (24. März) oder zwei Partien der A-Klassen-Truppe aussetzen müssen.

Kritik von Fußballfunktionären am Paragrafen-Dschungel



Den Jandelsbrunnern war am Karsamstag sofort bewusst, dass der Gegner unzulässige Kicker auf den Rasen geschickt hat. Noch während die SG ihren Coup gegen den Tabellenzweiten feierte, kündigten die SSVler ihren Einspruch an und haben nun zweieinhalb Wochen später die Gewissheit, dass sie richtig lagen.

Immer wieder kommt es im Amateurfußball zu Sportgerichtsfällen aufgrund unzulässiger Spielereinsätze. Wie Fußballer in mehreren aufstiegsberechtigten Mannschaften eines Vereins eingesetzt werden dürfen, ist in §34 der Spielordnung geregelt (nachzulesen hier ab Seite 36). Fußballfunktionäre monieren in vergleichbaren Fällen gerne, dass sie im Paragrafen-Dschungel bei Schutzfrist und 15-Tages-Regel nicht mehr durchblickten und stellen die Fragen, warum der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nicht Abhilfe leistet, indem nur mehr spielberechtigte Akteure im elektronischen Spielberichtsbogen erfasst werden können – so wie es nach Vereinswechseln oder bei Jugendspielern üblich ist.