Vertragslaufzeit beachten
Energieverträge: Vorsicht vor hohlen Preisgarantien

09.01.2023 | Stand 09.01.2023, 12:48 Uhr

Eine Frau begutachtet skeptisch Dokumente - Überdauert die Preisgarantie beim Energievertrag die Vertragslaufzeit, sollten Verbraucher genau hinsehen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Ist die Mindestvertragslaufzeit kürzer als die Dauer einer versprochenen Preisbindung, sollten Kunden von Energieversorgern hellhörig werden. Und bei Neuabschlüssen genau hinsehen.

Preisgarantien in Energieverträgen können sich für Kunden als wertlos erweisen - zumindest teilweise. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Teils böten Energieversorger Verträge an, bei denen die Preisbindung über die Mindestlaufzeit hinausgeht. Wenn der Anbieter nun aber gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Ende der Laufzeit von seinem Kündigungsrecht Gebrauch mache, verfalle auch das verbliebene Preisbindungs-Versprechen.

Was früher nur theoretische Option gewesen sei, werde in der Energiekrise immer öfter zum Ärgernis für Kundinnen und Kunden, da Betroffene mit der Kündigung meist ein neues Vertragsangebot zu deutlich höheren Preisen erhielten, teilte die Verbraucherzentrale NRW weiter mit.

Sie kritisiert eine Vertragsgestaltung, bei der das Verhältnis von Mindestlaufzeit und Preisgarantie auch aus den AGB nicht eindeutig hervorgeht, als «sehr kundenunfreundlich» und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Auswahl des Vertragspartners genau hinzuschauen.

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