Von Anja Semmelroch
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht schützt Bürger vor allzu großzügig ausgestalteten Ermittlungsbefugnissen der Polizei. Die Richter erklärten etliche Vorschriften im 2020 reformierten Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig, wie sie gestern mitteilten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Verfahren in Karlsruhe mit angestrengt hatte, sprach von einer Grundsatz-Entscheidung, die auch der Verschärfung von Polizeigesetzen in anderen Bundesländern rechtsstaatliche Grenzen setze.
Das Gesetz muss bis Ende des...