Karlsruhe. Über die Frage, wie weit das Bundeskriminalamt bei der Überwachung von Bürgern und dem Umgang mit ihren Daten gehen darf, hat gestern das Verfassungsgericht verhandelt. Strafverteidiger, Aktive aus der Fußballfanszene und ein politischer Aktivist zogen mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte nach Karlsruhe. Sie befürchten, dass sie heimlich überwacht werden oder unverschuldet in einer polizeilichen Datenbank landen könnten. Zur Terrorabwehr dürfen in bestimmten Fällen auch Menschen überwacht werden, die nicht selbst verdächtig sind, sondern nur mit Verdächtigen...