Markus Söder kann Weihnachten nun frei von unliebsamen Störgeräuschen feiern. Denn die drohten – und schlimmstenfalls womöglich noch mehr. Das Bundesverwaltungsgericht musste klären, ob sein umstrittener Kreuzerlass von 2018 überhaupt rechtens ist – oder aber alle Kreuze wieder abgehängt werden müssen. Muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen – oder diese Vorschrift aufgehoben werden, die Söder, öffentlichkeitswirksam, aber selbst von Bischöfen kritisiert, als eine seiner ersten Amtshandlungen als Ministerpräsident erlassen hatte.
Jetzt ist klar: Der Bund für...