Von Franz Danninger
Der Frühling kommt, raus mit dem Fahrrad und rein damit in den Verkehr.
Im Sattel hat man zwar weit mehr Freiheiten als hinterm Lenkrad – so gilt eine Promillegrenze von 1,6 statt 0,5 Promille –, einen rechtsfreien Raum betritt man per pedales aber nicht. Grundsätzlich müssen sich ja Radfahrer genauso an die Verkehrsregeln halten wie alle Verkehrsteilnehmer.
Die Crux dabei bringt Rathaussprecher Michael Schmitt auf den Punkt: kein Nummernschild.
„Bei Autos, Motorrädern, Kleinkrafträdern und Rollern gestaltet sich bei Verwarnungen eine Halterermittlung meist...