Polizei Traunstein
28-Jähriger nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür führte er eine Schreckschusspistole mit

01.06.2021 | Stand 19.09.2023, 22:23 Uhr

Traunstein. Am 31.05.2021 wurde gegen 19:30 Uhr auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg, bei Siegsdorf, ein slowakischer Pkw samt Insassen von einer Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein angehalten und einer Kontrolle unterzogen.

Hierbei händigte der 28-jährige Fahrzeugführer alle erforderlichen Dokumente aus.

Eine Überprüfung ergab, dass dem 28-jährigen Slowaken aufgrund diverser Verkehrsstraftaten in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde.

Zudem wurde bei der weiteren Überprüfung im Fahndungssystem der Polizei festgestellt, dass bei dem jungen Erwachsenen noch zwei offene Haftbefehle zu vollstrecken sind.

U.a. wurde er bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Des Weiteren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz.

Bei der Kontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer im Handschuhfach eine Schreckschusspistole samt Munition aufgefunden, für welche ein sog. "Kleiner Waffenschein" zum Führen erforderlich gewesen wäre. Diesen konnte der Kontrollierte nicht vorweisen.

Aufgrund dessen wurde er erneut wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt.

Nachdem er seine Schreckschusswaffe als Beweismittel im Strafverfahren abgeben durfte, entging er der Einlieferung in eine Justizvollzuganstalt lediglich aufgrund der Gutmütigkeit seines Arbeitgebers. Dieser hinterlegte für ihn, zur Abwendung der o.g. Haftbefehle, über 5.000 Euro in bar.