Werbefreiheit
Meta führt bei Facebook und Instagram Bezahl-Abos für zehn Euro im Monat ein

10.11.2023 | Stand 10.11.2023, 11:36 Uhr

Meta verlangt von seinen Usern eine Entscheidung: Sollen Facebook und Instagram künftig mit oder ohne Werbung genutzt werden? − Screenshot: lai

Wer Facebook und Instagram künftig ohne Werbung nutzen möchte, muss dazu ein Abo abschließen. Diese schon länger bekannte Neuerung setzt der Konzern Meta derzeit um. Begründet wird der Schritt mit dem Datenschutz.



Meta verdient Milliarden mit Werbung. Anfang des Jahres wurde gegen den Konzern von Mark Zuckerberg von der irischen Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt. Der Grund: Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen. Meta verletze die so genannte Vertrags-Rechtsgrundlage, in dem sie Nutzer-Daten tracke und diese für personalisierte Werbung nutze, hieß es.

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Darauf reagiert Meta jetzt. „Aufgrund sich ändernder Gesetze in deiner Region bieten wir dir jetzt neue Auswahlmöglichkeiten dazu, ob wir deine Informationen verwenden dürfen, um dir Werbung zu zeigen.“ So steht es in dem Popup, das sich auftut, wenn man sich bei Facebook oder Instagram anmeldet. Wer sich hier für die kostenfreie Version mit Werbung entscheidet, willigt ein, dass „deine Informationen verwendet werden, um dir Werbung zu zeigen.“ So steht es im Hilfebereich von Facebook.

Ab März getrennte Abrechnung für Facebook und Instagram

Wer hingegen nicht möchte, dass seine Kontoinformationen für zum Profil passende Werbeanzeigen genutzt werden, muss dafür zahlen. Zunächst werden pro Monat 9,99 Euro fällig. Bis März 2024 gilt das in einer Übergangsphase für Instagram und Facebook zusammen, ab dann wird für die werbefreie Nutzung beider Accounts 9,99 plus 6 Euro pro Monat berechnet. Aber Achtung: Wer Facebook auf dem Smartphone nutzt, zahlt mehr. Dort kostet das Abo 12,99 im Monat. Grund dafür sind die Provisionszahlungen, die Meta an Apple und Google für Vermittlung in den App-Stores leisten muss. Diese gibt der Zuckerberg-Konzern an seine Kunden weiter.



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Egal ob mit oder ohne Werbung: Entscheiden muss sich der Nutzer. Keine Auswahl zu treffen und das Popup einfach wegzuklicken, geht nicht. Betroffen davon sind Nutzer in der Europäischen Union, der Schweiz sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Hier hat sich die Datenschutzlage in den vergangenen Jahren massiv verändert, wurde strikter. So ist für die Verwendung von Nutzerdaten für personalisierte Werbung deren ausdrückliche Erlaubnis nötig. Zudem dürfen Daten aus verschiedenen Diensten eines Konzerns wie im Fall von Meta, zu dem Instagram, Facebook und Whatsapp gehören, ebenfalls nur mit ausdrücklicher Zustimmug der User kombiniert werden.