Marken des VW-Konzerns betroffen
Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos erfolgreich

17.01.2024 | Stand 17.01.2024, 16:20 Uhr |

Der Dieselskandal beschäftigt noch immer die Gerichte.  − Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Verwaltungsgericht Schleswig erneut mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich gewesen. Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Betroffen sind ältere Modelle aus dem VW-Konzern.



Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Das Gericht gab dem Umweltverband recht.

Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.

VW legt Berufung ein



Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf selben Motortypes. (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung am Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt. Sie halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für fehlerhaft. VW kündigte an, auch gegen das neuerliche Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, es drohten weder behördliche Stilllegungen noch seien Hardware-Nachrüstungen erforderlich.

− dpa

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