Geschäftsverkehr
EU begrenzt Bargeldzahlungen auf 10.000 Euro - Kritik aus Bayern

18.01.2024 | Stand 18.01.2024, 14:28 Uhr

Bargeldzahlungen werden künftig nur noch bis 10.000 Euro möglich sein. − Foto: dpa

EU-weit sind Bargeldzahlungen nur mehr bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro erlaubt. Darauf haben sich Rat, EU-Parlament und EU-Kommission geeinigt. Bayerns Finanzminister Albert Füracker lehnt diese Obergrenze strikt ab.



„Die auf EU-Ebene beschlossene Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr lehnt Bayern strikt ab“, beteuert Füracker in einer Pressemitteilung. Eine generelle Begrenzung beschneide die Menschen „empfindlich und unverhältnismäßig in in ihren Freiheitsrechten“.

Lesen Sie auch: Bargeld immer unbeliebter: Experte erklärt, warum es trotzdem nie abgeschafft wird

In Deutschland ist Bargeld immer noch weit verbreitet

In Deutschland sind Bargeldzahlungen immer noch weit verbreitet. Während in anderen europäischen Ländern digitales Zahlen Alltag ist, setzen die Deutschen immer noch auf Scheine und Münzen. Im europäischen Vergleich liegen sie einer Auswertung der Strategieberatung Boston Consulting Group (BCG) vom Herbst zufolge nur auf Platz 12 von 17, was das Nutzen von elektronischen Transaktionen betrifft. Der durchschnittliche Deutsche zückte an der Kasse Karte oder Handy demnach 284-mal. Noch seltener zahlen so die Italiener, Malteser oder auch die Österreicher. Kaum mehr eine Rolle hingegen spielt Bargeld vor allem in skandinavischen Ländern wie Norwegen oder Dänemark, wo die Menschen im Durchschnitt 700-mal elektronisch zahlen.

EU-Recht steht über Länder-Recht

Sie dürfte die neue Obergrenze von 10.000 Euro daher eher weniger tangieren. In Deutschland hingegen nutzen nach wie vor 71 Prozent der Bürger Bargeld, in Österreich sind es sogar 79 Prozent einer Befragung der Management- und Technologieberatung BearingPoint zufolge. Freilich: 10.000 Euro sind viel Geld, die hat nicht jeder einfach so in der Hosentasche.



Die EU-weite Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro, auf deren Einführung sich Rat, EU-Parlament und EU-Kommission Mittwoch geeinigt haben, dient zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten gilt als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa.

Kryptowährungen werden strenger überwacht

Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro strenger überwachen. Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass russische Oligarchen die EU-Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine umgehen können.

„Auch in Bayern setzen wir uns klar und entschlossen für eine Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ein. Mit einer generellen Bargeld-Obergrenze im Geschäftsverkehr schießt die EU aber weit über dieses Ziel hinaus,“ so Füracker. Allerdings: EU-Recht steht über Länder-Recht. Die Obergrenze wird daher auch in Deutschland gelten.

− afp