Sportlerin unter Polizeischutz
Belarussische Behörden wollten Olympia-Athletin entführen

01.08.2021 | Stand 01.08.2021, 18:39 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die belarussische Olympia-Leichtathletin Kristina Timanowskaja sollte nach Einschätzung der Opposition von den autoritären Behörden ihres Landes aus Tokio entführt werden.

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Nach öffentlicher Kritik an belarussischen Sportfunktionären sollte sie gegen ihren Willen aus Japan ausgeflogen werden, sagte die 24-Jährige in einem Video, das die oppositionelle belarussische Athletenvertretung Belarusian Sport Solidarity Foundation (BSSF) am Sonntag veröffentlichte. Die BSSF sprach von einer versuchten "gewaltsamen" Ausreise.



Später sagte Timanowskaja der BSSF, sie stehe mittlerweile unter dem Schutz der japanischen Polizei: "Ich bin jetzt in Sicherheit." Unabhängigen belarussischen Medien zufolge war sie bereits an den Flughafen in Tokio gebracht worden.



Belarussisches Olympische Komitee spricht von "Lüge"


Das Belarussische Olympische Komitee (NOK) hatte auf Telegram erklärt, die Athletin sei von einem Arzt untersucht worden und werde wegen ihrer "emotional-psychischen Verfassung" nicht an weiteren Wettkämpfen teilnehmen. Timanowskaja bezeichnete das auf Instagram als "Lüge". Dem Radiosender Euroradio sagte sie in einem Interview: "Sie haben mir einfach gesagt, meine Sachen zu packen und nach Hause zu fliegen."

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) teilte auf Anfrage mit, es beobachte den Fall und habe das NOK um Aufklärung gebeten. Die belarussische Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja begrüßte die schnelle IOC-Reaktion. "Es ist wichtig, die Verletzungen von Rechten der Athleten durch das NOK zu untersuchen", schrieb sie auf Twitter.

BSSF-Angaben zufolge wolle Timanowskaja um Asyl in Europa bitten und sich dafür an die österreichische Botschaft in Tokio wenden. Die Läuferin hätte am Montag im Vorlauf über 200 Meter antreten sollen. Sie hatte sich zuvor kritisch über Sportfunktionäre ihres Landes geäußert. Die Sportlerin vermutete, dass andere belarussische Athleten nicht antreten könnten, weil für sie nicht genügend negative Doping-Proben eingereicht worden seien.

− dpa