Einschnitte beim Elterngeld
Umstrittene Elterngeld-Regelung beschlossen: Einkommensgrenze sinkt um die Hälfte

16.08.2023 | Stand 16.08.2023, 22:07 Uhr

Die Einkommensgrenze für Anspruch auf Elterngeld wird halbiert – auf 150000 Euro. −F.: Wölk, imago

Während das Thema Kindergrundsicherung immer mehr zum Spaltpilz für die Ampel-Koalition wird, hat die Regierung zumindest die bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen angekündigten umstrittenen Einschnitte beim Elterngeld auf den Weg gebracht.

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Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz, wonach die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld auf jährlich 150.000 Euro halbiert wird. Der neue Grenzwert gilt für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch ebenso wie für Alleinerziehende.
Auch um diesen Punkt hatte es kontroverse Debatten gegeben. Das Finanzressort hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu Einsparungen aufgefordert und dafür das Elterngeld vorgeschlagen. Paus entschied sich daraufhin für die Kappung der Einkommensgrenze, um Leistungskürzungen für Haushalte mit geringeren Einkünften zu vermeiden. Bislang lag die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000.

Dorothee Bär, kritisiert Paus und fordert eine Erhöhung des Elterngelds



Die stellvertretende CSU-Vorsitzende und Vize-Fraktionschefin der Union, Dorothee Bär, kritisiert Paus und fordert eine Erhöhung des Elterngelds. „Wir dürfen uns nicht nur um die kümmern, die Transferleistungen benötigen, sondern um alle“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwoch): „Auch Gutverdiener sollen sich für Kinder entscheiden. Dem dient das Elterngeld auch. Deswegen sind wir gegen Kürzungen.“ Da das Elterngeld noch nie angepasst worden sei, brauche es „definitiv eine Erhöhung, etwa durch einen Inflationsausgleich“.
Das Elterngeld ist eine staatliche Ersatzleistung, die Einkommenseinbußen abfedern soll, wenn Eltern nach der Geburt ihrer Kinder zeitweise nicht oder weniger arbeiten. Die Höhe ist einkommensabhängig und liegt grundsätzlich bei 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Mindestens werden 300 Euro, maximal 1800 Euro pro Monat gezahlt.

Das beschlossene Haushaltsfinanzierungsgesetz enthält darüber hinaus eine Reihe weiterer Regelungen, die unter anderem die von Lindner angestrebte Etatkonsolidierung und die Einhaltung der Schuldenbremse sicherstellen sollen. So wird der Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung für 2024 sowie die folgenden Jahre bis einschließlich 2027 komplett gestrichen. Für denselben Zeitraum sollen die Einzahlungen aus den Pflegekassen in den Pflegevorsorgefonds entsprechend gekürzt werden. Gekürzt wird zudem der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu, für die Pflegeversicherung sei dies zumindest für den genannten Zeitraum „eine kostenneutrale Maßnahme“. Ihm sei es vor allem wichtig gewesen, für die Versicherten und deren Angehörige „keine Leistungskürzungen zu machen“. Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass die fehlenden Mittel im Vorsorgefonds langfristig zu höheren Pflegebeiträgen führen könnten.

− afp/dpa