Länder einigen sich
Diese Corona-Regeln sollen Weihnachten und Silvester gelten

24.11.2020 | Stand 20.09.2023, 6:42 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt.

Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.



Die Ministerpräsidenten der Länder rufen die Menschen zudem auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden Beschlussentwurf der Länder. Mit der Selbstquarantäne solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.

In Bayern wurde die Maßnahme bereits umgesetzt: Laut Ministerpräsident Markus Söder werden dort die Weihnachtsferien vorgezogen. Schon am Montag war bekannt geworden, dass die Länder den "Lockdown light" grundsätzlich bis zum 20. Dezember verlängern wollen.

Die Vorschläge der Ministerpräsidenten der Länder im Überblick

VERLÄNGERUNG TEIL-LOCKDOWN
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, touristische Übernachtungsangebote untersagt. Alle nicht notwendigen Kontakte und alle nicht notwendigen Reisen sollen weiter vermieden werden. Arbeitgeber sollen unbürokratisch Homeoffice ermöglichen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet - allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Für extreme Corona-Hotspots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfungen beschließen können.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. "Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken", heißt es in dem Länder-Papier, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sein sollen. Und für Weihnachten und Silvester soll es eine Sonderregelung geben.

MASKENPFLICHT
Bundesweit soll eine Maskenpflicht gelten "in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind". Und auch in Innenstädten und anderen Orten unter freiem Himmel, "an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten", soll verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen. Die genaue Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Und auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten - außer am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.

HOCHSCHULEN
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahme: Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenommen sein. Damit sollten "Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein". Die Ministerpräsidenten rufen aber dazu auf, sich vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es in dem aktuellen Beschlussentwurf der Länder.

FEUERWERK
Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es im Papier. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

BETRIEBSFERIEN
Arbeitgeber sollen nach dem Willen der Länder prüfen, ob Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können. Damit solle der Grundsatz "Stay at Home" umgesetzt werden.

SCHULEN UND KITAS
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen geöffnet bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder aber künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Verpflichtung ebenfalls eingeführt werden können. In "besonderen Infektionshotspots" soll es in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch "weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" wie Hybridunterricht geben.

MEHR SCHNELLTESTS UND NEUE QUARANTÄNE-REGELN AN SCHULEN
"Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden", heißt es in dem Papier der Ministerpräsidenten. Nach deren Willen soll der Bund "ausreichende Testkapazitäten" sichern. Bei einem positiven Corona-Test bei einem Schüler soll dessen Klasse/Gruppe zunächst für fünf Tage in Quarantäne. Und nach diesen fünf Tagen "Verdachtsquarantäne" soll eine "Entscheidungstestung per Antigen-Schnelltest" erfolgen. Negativ getestete Schüler sollen wieder zum Unterricht zugelassen werden. "Der Unterricht der Klasse kann also ab Tag fünf fortgesetzt werden."

QUARANTÄNE
Die Ministerpräsidenten schlagen vor, dass Bund und Länder sich einigen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. Das sei mit den zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests möglich.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN
Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen wie Pflegebedürftigen verbessern. So sollen im Rahmen der Corona-Teststrategie je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund soll für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen - also eine pro Winterwoche.

FINANZHILFEN
Die November-Hilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Das hatte der Bund bereits in Aussicht gestellt. Die Details aber sind noch offen: eine "Dezemberhilfe" könnte wesentlich mehr kosten, weil der Dezember etwa in der Gastronomie ein umsatzstarker Monat ist - der Vergleichswert für die Novemberhilfen ist der Umsatz im Vorjahresmonat. Außerdem muss Brüssel neue Hilfen genehmigen.

SOZIALGARANTIE
Der Bund soll im Rahmen der "Sozialgarantie 2022" die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe etwa für die Krankenversicherung sollten bis 2022 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, fordern die Länder. Von einem Corona-"Solidaritätszuschlag", wie von SPD-Seite vorgeschlagen, ist nun nicht die Rede. Der Bund gibt für 2021 schon fünf Milliarden Euro extra in die gesetzliche Krankenversicherung - denn bis zur Marke von 40 Prozent des Bruttolohns ist nicht mehr viel Luft. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte steigen soll, liegen die Sozialbeiträge dann schon bei 39,95 Prozent.

CORONA-APP
Die Länder setzen im Kampf gegen das Coronavirus auch auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App. In den kommenden sechs Wochen soll die Anwendung drei weitere Updates erhalten.

NÄCHSTE BUND-LÄNDER-RUNDE
Einen Automatismus zur Verlängerung bestimmter Maßnahmen enthält der Länder-Vorschlag nicht. Dort heißt es aber: "Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen." Die Länder gehen demnach "davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden".

− dpa