Hochwasserhilfen und Infektionsschutz
Die Beschlüsse des Bundesrates vom Freitag

10.09.2021 | Stand 10.09.2021, 15:23 Uhr

Abgeordnete nehmen an einer Sondersitzung des Bundesrates zu Fluthilfefonds, neuen Corona-Maßstäben, Impfstatusabfrage für Arbeitgeber in Schulen und Kitas und Ganztagsbetreuung in der Grundschule teil und legen eine Schweigeminute für die Opfer der Flutkatastrophe ein. −Foto: dpa

Eigentlich sollte der Bundesrat auf seiner Sondersitzung am Freitag vor allem die Milliardenhilfen für die Flutopfer billigen. Doch schließlich behandelte die Länderkammer eine breite Themenpalette.

HOCHWASSERHILFEN

Aufbaufonds:

Der mit Bundesmitteln gespeiste Aufbaufonds hat ein Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro. Das Geld soll in der Flutkatastrophe vom Juli geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie etwa Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.

An der Rückzahlung der Hilfsgelder sollen sich die Länder zur Hälfte beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten.

Die Mittel werden zunächst auf der Grundlage eines festen Schlüssel verteilt, der sich an der den ersten Schadenserhebungen der betroffenen Länder orientiert. Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht:

Sie gilt vorerst nicht in Fällen, in denen die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Außerdem wird der Pfändungsschutz so geändert, dass er den Betroffenen Luft bei Finanzengpässen verschafft.

Warnung der Bevölkerung:

Mobilfunkbetreiber werden zur Einrichtung eines sogenannten CB-Systems verpflichtet. Über dieses können an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone im Notfall Mitteilungen verschickt werden.

INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

Hospitalisierungsrate entscheidend für Corona-Maßnahmen:

Die Zahl der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen wird wesentlicher Maßstab für die weiteren Schutzmaßnahmen. Bislang ist der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Neuinfektionen ausschlaggebend. Allerdings sollen weiterhin eine nach dem Infektionsgeschehen ausdifferenzierte Zahl der Neuinfektionen und die Auslastung der Intensivbetten eine Rolle spielen.

Bundesweit einheitliche Werte soll es dafür nicht geben. Die Landesregierungen sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung selbst Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate festlegen.

Auskunftspflicht in Kitas, Schulen und Heimen:

Die Beschäftigten in diesen Bereichen müssen ihren Arbeitgebern künftig Auskunft darüber geben, ob sie geimpft sind. Diese Pflicht gilt für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Auskunft der Beschäftigten zu ihrem Impfstatus soll der Arbeitsorganisation dienen, arbeitsrechtliche Konsequenzen sind dabei ausgeschlossen.

Testpflicht bei der Einreise:

Bei der Einreise nach Deutschland muss ein Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden. Dies gilt auf der Grundlage einer Rechtsverordnung zwar schon seit Anfang August. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde dies allerdings zusätzlich im Gesetz verankert.

GANZTAGSBETREUUNG VON GRUNDSCHULKINDERN:

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen. Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Stufen ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Der Bund beteiligt sich mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Dabei unterstützt der Bund mit bis zu 3,5 Milliarden Euro. An den Betriebskosten wird der Bund sich ab 2026 stufenweise beteiligen, bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.

− afp