Polizei Vilsbiburg
Hinweise der PI Vilsbiburg zum Schulanfang nächste Woche

10.09.2021 | Stand 20.09.2023, 2:10 Uhr

Vilsbiburg. Die Polizei Vilsbiburg wird, beginnend ab dem 14.09.2021, in den nächsten Wochen im Rahmen von Aktionstagen verstärkt Schwerpunktkontrollen durchführen. Hierbei werden auch Lasermessungen an Schulbushaltestellen zur Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durchgeführt. Ein Hauptaugenmerk wird auch die Kontrolle der Gurtanlegepflicht und Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen sein.

Wie der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Strobl, heute mitteilte, werden die Kontrollen mit Lasermessgeräten in Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2021/2022 vor allem an Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwegen durchgeführt. Er wies darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise zu schnell unterwegs sind.

"Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlagen stehen, ist auf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass mit maximal 10 km/h dort gefahren werden darf!" Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es bereits 80,- Euro und einen Punkt wenn ein Autofahrer dort mit 34 km/h ertappt wird. 440,- Euro, zwei Punkte, und 2 Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 74 km/h und mehr an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage – auch auf der Gegenfahrbahn! – vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 480,- Euro, jedoch sind drei Monate Fahrverbot zu erwarten.

Wie wichtig dem Gesetzgeber das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist, zeigt auch die Tatsache, dass hier die Aussage eines Polizeibeamten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde möglich und vor Gericht nicht anfechtbar ist. "Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend." In diesem Fall werden mindestens 15,- Euro an die Staatskasse fällig. Die PI Vilsbiburg appellierte vor allem in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen – aber auch den eigenen Geldbeutel – an die Vernunft und Selbstdisziplin der Autofahrer.

Darüber hinaus wird die Polizei aber im Rahmen ihrer Aktionstage noch mehr als sonst ihr Augenmerk auf die Gurt- und Kindersicherungspflicht, das Verbot des Telefonierens am Steuer und vor allem aber auch auf die Haltepflicht an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) legen. Hier hätte die Polizei wieder ein zunehmend verkehrswidriges Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer festgestellt. "Fußgänger, die einen markierten Überweg erkennbar benutzen wollen, haben ohne "Wenn und Aber" Vorrang. Das Fahrzeug hat anzuhalten und zu warten." Auch Verstöße gegen diese Bestimmung würden ausnahmslos in Form der Anzeigenerstattung verfolgt. Bei Missachtung wird ein Verstoß mit mindestens 80,- Euro und einem Punkt geahndet.

Abschließend führte EPHK Strobl aus, dass das Ziel der Polizei nicht das Abkassieren der Autofahrer, sondern der Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zur und von der Schule ist. Die kontrollierenden Beamten wissen sehr wohl, dass die meisten Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften in den allermeisten Fällen aus Unachtsam- bzw. momentaner Gedankenlosigkeit begangen werden. Aber gerade deswegen sei es notwendig, die Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren, eben auch durch erforderliche Überwachungsmaßnahmen. "Es ist nun einmal Aufgabe der Polizei, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln zu sorgen. Ich glaube aber auch, dass es im Sinne aller ist, wenn möglichst keine Schülerin oder Schüler in irgendeiner Art und Weise zu Schaden kommt.", sagte Strobl und wiederholte seinen eindringlichen Appell an die Vernunft der Autofahrer.