Vor möglicher Zulassung
Corona-Impfungen für Kinder: Das sind die rechtlichen Bedingungen

27.05.2021 | Stand 20.09.2023, 6:09 Uhr

−Symbolbild: dpa

Vor einer möglichen Zulassung des Corona-Vakzins von Biontech/Pfizer für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird ausgiebig über die Impfung für diese Altersgruppe diskutiert.

Neben möglichen medizinischen Nebenwirkungen beschäftigen sich Ärzte und Experten auch mit den rechtlichen Bedingungen. Die Entscheidung der EU-Arzneimittelbehörde (EMA) zu einer Zulassung steht wohl kurz bevor, eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) lässt ebenfalls noch auf sich warten.

Wer haftet, wenn es nach dem Impfen Komplikationen gibt?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, Jugendlichen solle auch ohne Stiko-Empfehlung die Möglichkeit einer Impfung überlassen werden. Das ist auch möglich und im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben, wie der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens am Donnerstag im Gespräch beim Sender Phoenix bekräftigte.

Laut Alexander Ehlers, Arzt und Fachanwalt für Medizinrecht, wäre eine Impfung von Kindern ab 12 Jahren also ohne rechtliche Einschränkungen möglich, sobald die Zulassung der EMA erfolgt ist - auch ohne Stiko-Empfehlung. Wenn Ärztinnen und Ärzte sich aber auf sie berufen wollten und dann möglicherweise trotz erfolgter Zulassung ohne Stiko-Empfehlung keinen Impfstoff an Kinder verteilen wollten, liege das in ihrem persönlichen Entscheidungsraum.

Sei die EMA-Zulassung erfolgt, liege die Haftung für alle mit dem Impfstoff und seiner Herstellung zusammenhängenden Komplikationen nach einer Impfung beim Hersteller, erklärte Ehlers. Die impfenden Ärzte seien aber immer für die individuelle Prüfung der Verabreichung und Aufklärung über Eignung, Risiken und Nutzen der Impfung verantwortlich.

Eine wichtige Rolle

Grundsätzlich, so Ehlers, könnten Ärztinnen und Ärzte auch ohne EMA-Zulassung des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche diese impfen und zwar "im Rahmen der Therapiefreiheit". Die Zulassung selbst sei die Vertriebsgenehmigung für den Hersteller. Allerdings seien Ärztinnen und Ärzte dann im rechtlichen Rahmen bei Komplikationen allein verantwortlich. Das gelte auch für die Impfung von Kindern unter 12 Jahren. "Dann würde die Ärzte das volle Risiko treffen. Das würden sie nicht tun, denke ich, da fehlen die Daten", sagte Ehlers weiter.

Dennoch könne die Stiko-Empfehlung bei der Haftungsfrage auf Länderebene eine wichtige Rolle spielen. Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greife bei möglichen Impfschäden teils die sogenannte Staatshaftung mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen ans Land, erklärte Ehlers. Diese Landesempfehlung erfolge in der Regel auf Basis der Stiko-Empfehlung. Im Fall von Impfschäden greift dann laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht - Geschädigte könnten auf Geld vom Staat hoffen.

− dpa