Prognose
Unterhalt steigt massiv: So wird die Düsseldorfer Tabelle 2024 wohl aussehen

07.12.2023 | Stand 08.12.2023, 17:29 Uhr

Der Unterhalt eines Kleinkindes könnte in der Düsseldorfer Tabelle 2024 bei 480 Euro liegen.

Für die Einen ist sie ein Grund zum Jubeln, die anderen werden stöhnen: In diesen Tagen soll die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 veröffentlicht werden. Diese legt fest, wie hoch der Mindestunterhalt für Trennungskinder sein soll. Bereits jetzt ist klar, dass die Beträge massiv steigen werden.



Grund dafür ist die Mindestunterhaltsverordnung, die der Gesetzgeber Ende November veröffentlicht hat. Diese gilt immer als Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf in diesen Tagen herausgegeben werden soll.

Unterhalt seit 2021 jährlich angepasst

Eigentlich wurde der Bedarf der Kinder, die in drei Altersgruppen aufgeteilt werden, bereits 2021 für die kommenden Jahre festgelegt. Durch Corona, Ukraine und Inflation wurden die Beträge nun aber jährlich angepasst, so auch für 2023. Da wurde in der ersten Altersstufe, das sind Kinder bis fünf Jahre, ein Mindestbedarf von 437 Euro festgelegt. In der zweiten Altersstufe von sechs bis elf Jahren 502 Euro, und in der dritten Altersstufe von zwölf bis einschließlich 17 Jahren wurden 588 Euro als angemessen betrachtet. Diese Beträge finden sich in der untersten Gehaltsgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2023 eins zu eins wieder. In der niedrigsten Gehaltsstufe darf der Unterhaltsschuldner nicht mehr als 1900 Euro netto verdienen.



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Es ist anzunehmen, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf sich bei der neuen Düsseldorfer Tabelle 2024 ebenfalls wieder an den Beträgen orientiert, die in der aktuellen Mindestunterhaltsverordnung genannt werden. Und die haben es in sich: Demnach soll der Mindestunterhalt für die ganz Kleinen auf 480 Euro steigen, was ein Plus von 43 Euro bedeutet. In der nächsten Altersgruppe bis elf Jahre sollen den Kindern demnach 551 Euro zustehen, also 49 Euro mehr als 2023. Und ein Teenager soll nun einen Bedarf von 645 Euro haben, das sind satte 57 Euro mehr.

Kindergeld wird beim Unterhalt angerechnet

Aber das sind normalerweise nicht die Beträge, die der Trennungsvater oder die Trennungsmutter pro Monat überweisen muss. Angerechnet wird hier noch das Kindergeld. Diese 250 Euro pro Kind bekommt in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Da aber eigentlich Vater und Mutter eine Anspruch darauf hätten, wird die Hälfte, also 125 Euro, angerechnet. So beträgt der monatliche Überweisungsbetrag für ein Kleinkind nicht 480 Euro, sondern 355 Euro.

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Diese Unterhaltszahlungen bekommt der Elternteil, bei dem das Kind lebt. In Deutschland waren das 2022 1,33 Millionen Mütter und 239.000 alleinerziehende Väter. So die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Bemerkenswert dabei: 2012 waren es nur 166.000 Männer, die sich alleine um den Nachwuchs kümmerte. Das ist in zehn Jahren eine Zunahme um 44 Prozent. Die Zahl der alleinerziehenden Mütter ging im gleichen Zeitraum um 10 Prozent zurück - 2012 waren es noch 1,48 Millionen.

Über 800.000 Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss

Aber nicht für alle Kinder zahlen Vater oder Mutter Unterhalt. Bei über 800.000 muss der Staat mit dem so genannten Unterhaltsvorschuss einspringen. Der entspricht immer dem Unterhalt in der untersten Gehaltsgruppe. Also werden auch diese Kinder 2024 mehr Unterhalt bekommen. Der Unterschied: Beim Unterhaltsvorschuss wird das ganze Kindergeld angerechnet, also die vollen 250 Euro. Ein Kleinkind bekommt als Unterhaltsvorschuss 2024 demnach nur 230 Euro.

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich eigentlich um eine Art Kreditleistung, die der Staat dem Unterhaltsschuldner gewährt und die die Jugendämter eigentlich zurückverlangen sollten, soweit möglich. Von Eltern- und Alleinerziehenden-Verbänden wird daher seit langem gefordert, auch beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld nur hälftig anzurechnen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte das im Wahlkampf auch noch auf der Agenda. Passiert ist bisher nichts.