Ab 1. Juli 2024
Umbruch beim Kabelfernsehen: Das müssen Kunden jetzt wissen

20.02.2024 | Stand 26.02.2024, 9:02 Uhr

Wer ab 1. Juli weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, muss nun einen eigenen Vertrag abschließen. − Symbolbild: dpa

Kabelfernsehen war bisher für Mieter in der Regel in den Nebenkosten enthalten, egal ob es genutzt wurde oder nicht. Im Juli allerdings ändert sich das — Millionen Mieter müssen nun selbst einen Vertrag abschließen. Das müssen Kunden jetzt wissen.



Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist eigentlich schon seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft — die Übergangsfrist geht allerdings noch bis Ende Juni 2024. Am 1. Juli ist dann Schluss. Und mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs ändert sich auch einiges für Kabel-Kunden.

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Bisher war es üblich, dass Mieter in einem Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten für den Kabelanschluss bezahlt haben — egal ob sie ihn genutzt haben oder nicht. Der Grund: Hausverwaltungen haben oft sogenannte Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Künftig können Mieter wählen, auf welche Art und Weise sie fernsehen wollen. Millionen Mieter müssen nun eigene Verträge schließen, um weiter den Kabelanschluss zu nutzen.

Was muss ich als Verbraucher jetzt tun?



Sofern der Kabelanschluss bislang über die Nebenkosten abgerechnet wurde, sollte man sich mit Vermieter oder auch dem Verwalter des Mehrfamilienhauses in Verbindung setzen und nachfragen, wie er die TV-Versorgung in Zukunft gestalten will, erklärt Nikolaus Stumpf, Referent Marktbeobachtung bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V. Denn: „Sollte der Hauptvertrag gekündigt werden, ist es möglich, dass man sich selbst um Ersatz kümmern muss.“



Auf was sollten Verbraucher nun besonders achten?



Viele Verbraucher sind derzeit verunsichert und haben Angst vor einer vermeintlichen „TV-Abschaltung“, berichtet Stumpf. Dabei seien die Anschreiben, Flyer und Onlinehinweise der TV-Anbieter mit Vorsicht zu genießen: „Häufig handelt es sich einfach nur um Werbung, die schlicht ignoriert werden kann“, sagt Stumpf im Gespräch mit unserer Zeitung. Alle Angebote sollten deshalb stets genau auf Einzelheiten wie Umfang, Mindestvertragslaufzeit und Tarif geprüft werden.

Wird Fernsehen teurer?



Die Verbrauchzentrale rechnet damit, dass klassisches Kabelfernsehen tatsächlich etwas teurer wird. Die Preiserhöhung werde sich aber im Bereich von nur wenigen Euro pro Monat bewegen, so Stumpf. Wer auf Kabelfernsehen komplett verzichten kann, spart sich aber natürlich nun die monatliche Gebühr.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?



Wer seinen Kabelanschluss nicht mehr nutzen möchte, aber trotzdem fernsehen will, der hat andere Möglichkeiten. Möglich ist der Empfang zum Beispiel über DVB-T2 HD, also über die Antenne. Eine weitere Möglichkeit ist IPTV, also der Empfang via Internet. Eine Alternative ist auch das Streaming über verschiedene Anbieter. Zuletzt bleibt Kunden noch der Fernsehempfang über Satellitenschüssel.

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Umbruch als Vorteil oder Nachteil?



Doch ist das Ende des Nebenkostenprivilegs wirklich ein Vorteil oder eher ein Nachteil? Stumpf erklärt, dass man dabei klar zwischen zwei Verbrauchertypen unterscheiden müsse: „Für jemanden, der bisher mit seinem Kabelfernsehen zufrieden war und in Zukunft darauf verzichten, bzw. sich selbst um den Anschluss kümmern muss, ist die Neuregelung natürlich misslich.“ Der Mieter müsse sich ja nun selbst um den Empfang kümmern — und gegebenenfalls sogar künftig etwas mehr bezahlen. Für Mieter, die bisher „zwangsweise“ für Kabelfernsehen zahlen mussten, hingegen sei das Ende des Nebenkostenprivilegs ein Vorteil: „Für jemanden, der gar kein Fernsehen nutzte oder sich über andere Wege wie IPTV, dongle, dvbt-Antenne oder eine eigene Satellitenschüssel TV-Empfang verschaffte, für den ist die Neuregelung natürlich eine gute Sache, weil er bald die Kabelgebühr sparen kann.“