Prozesse
Streit um Weihnachtsoratorium kurz vor dem vierten Advent

16.12.2022 | Stand 16.12.2022, 5:57 Uhr

Weihnachtsbaum - Eine Kerze brennt an einem festlich geschmückten Weihnachtsbaum. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbildarchiv

Zwist um eine Weihnachtstradition: Kurz vor dem vierten Advent hat sich das Landgericht München I am Mittwoch mit der Klage um einen verwehrten Termin für ein Weihnachtsoratorium beschäftigt.

Die Klägerin machte dabei geltend, jedes Jahr am vierten Adventswochenende das Weihnachtsoratorium mit dem Münchner Bach-Chor im Konzertsaal Gasteig zu veranstalten, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Als der Bach-Chor 2019 zu einem anderen Veranstalter wechselte, übertrug der Konzertsaal den Termin am vierten Adventswochenende auf den neuen Veranstalter.

Die Klägerin musste mit neuem Chor auf einen Ersatztermin ausweichen. Nun fordert sie 50.000 Euro Schadenersatz für entgangene Einnahmen und möchte auch für künftige Einbußen entschädigt werden. Aus Sicht der Klägerin hat es demnach eine «vertragliche Übung» gegeben, die ihr den Adventstermin auch ohne ausdrückliche Buchung zugesteht.

Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts war der Austausch des Chors kein ausreichender Grund, die Reservierung zu stornieren. Die Klägerin habe schließlich auch weiterhin am Wochenende des vierten Advents das Weihnachtsoratorium aufführen wollen, hieß es. Für die künftigen Termine liege der Fall aber anders. Dass der Konzertsaal auch künftig verpflichtet sei, den Adventstermin ausschließlich der Klägerin vorzubehalten, ergebe sich weder aus dem Vertrag noch aus kartellrechtlichen Erwägungen. Eine Entscheidung soll am nächsten Mittwoch (21.12.) verkündet werden.

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