Beliebte Radstrecke an der Isar
Radl-Verbot bergab aufgehoben – Freie Fahrt in Straßlach-Dingharting

07.05.2024 | Stand 07.05.2024, 11:58 Uhr

Ab sofort müssen Radfahrer in Straßlach-Dingharting bergab nicht mehr schieben. − F.: Peter Kneffel/dpa

Der Berg ist steil, Radler lieben die rasante Abfahrt – die Gemeinde Straßlach-Dingharting (Landkreis München) verhängte daher an der beliebten Ausflugsstrecke bergab ein Radl-Verbot. Nach langem Streit heißt es jetzt: Freie Fahrt.



Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag ein Radfahr-Verbot der oberbayerischen Gemeinde Straßlach-Dingharting an einer steilen Ausflugsstrecke aufgehoben. Bergab mussten Radfahrer in Richtung Isar bisher auf einer Länge von rund 600 Metern absteigen. Die Gemeinde hatte das mit der hohen Unfallgefahr begründet. Dagegen klagte ein Radfahrer aus München.

Gemeinde kann noch Beschwerde einlegen



Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat aber die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung einzulegen.

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Radweg an der Isar beliebstes Ausflugsziel



Die Straße gilt als beliebte Ausflugsstrecke, sie führt zum Radweg an der Isar – entsprechend viele Radler sind dort gerade an Wochenenden unterwegs. Laut Gemeinde ereigneten sich mehrere schwere Unfälle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Klage zu



Das Verwaltungsgericht München hatte sich der Auffassung der Gemeinde in erster Instanz angeschlossen und die Klage im Januar vergangenen Jahres abgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof „wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ zugelassen hatte.

− dpa