Gesetz von 1923
Millionen für die Wittelsbacher - bis in alle Ewigkeit

05.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:30 Uhr

Außenansicht des Schloss Nymphenburg. Bayern ist das einzige Land, das seiner 1918 abgedankte Königsfamilie dank eines üppig ausgestatteten Fonds für die Ewigkeit ein jährliches Einkommen in zweistelliger Millionenhöhe garantiert. −Foto: da

Über ein Jahrhundert nach der Abdankung 1918 darf Bayerns ehemaliges Königshaus bis in alle Ewigkeit mit einer alljährlich zweistelligen Millionenabfindung rechnen.



Am 9. März wird der im Jahr 1923 zur Entschädigung der Wittelsbacher errichtete Ausgleichsfonds hundert Jahre alt. Dieser garantiert der Familie per Gesetz Zahlungen bis zum Tage ihres Aussterbens, für das Geschäftsjahr 2021 waren es 15 Millionen Euro.

Freistaat an Gesetz von 1923 gebunden

Das Münchner Finanzministerium sieht zum 100. Jahrestag keine Handhabe, an der Regelung etwas zu ändern. Die Staatsregierung sei an das Übereinkommen mit dem vormaligen Königshause vom 24. Januar 1923 gebunden, teilt das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) auf Anfrage mit. Dieses Übereinkommen war Grundlage des Ausgleichsfonds und gilt bis heute.

Zweifel an der ewigen Alimentierung der Wittelsbacher gab es damals sogar im Finanz- und Justizministerium, nachzulesen in den historischen Landtagsprotokollen. „Das gesamte frühere Hausvermögen des Hauses Wittelsbach war in der Bayerischen Verfassung von 1818 zu Staatsgut erklärt worden“, erläutert heute das Münchner Finanzministerium.

Grünen-Landtagsfraktionschef Ludwig Hartmann fordert daher ein Ende des immerwährenden Millionenprivilegs: Nach hundert Jahren könnte man „eine Ausstiegslösung finden“.

− dpa