Gesetzesänderung
Pöbeln im Landtag kostet bis zu 4000 Euro Ordnungsgeld

25.04.2024 | Stand 27.04.2024, 16:00 Uhr

Bayerischer Landtag - Abgeordnet des des bayerische Landtag nehmen im Plenarsaal des Maximilianeum an einer Sitzung teil. - Foto: Peter Kneffel/dpa

Ton und Umgang im bayerischen Landtag haben sich verschärft. In der vergangenen Wahlperiode wurden 26 Abgeordnete wegen teils massiver Störungen gerügt. Das kann künftig teuer werden.

Jetzt ist es amtlich: Laute oder beleidigende Störungen von Sitzungen im bayerischen Landtag ziehen ab dem 1. Juni bis zu 4000 Euro Ordnungsgeld nach sich. CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD stimmten am Donnerstag für die dazu notwendige Änderung des Abgeordnetengesetzes. Die vier Fraktionen hatten den Antrag gemeinsam eingereicht. Einzig die AfD lehnte den Antrag erwartungsgemäß ab.

Die vier Fraktionen begründeten den Entwurf als Beitrag zur „Stärkung der Debattenkultur“. Gleichwohl sei das neue Gesetz keine „Lex-AfD“, also ein Gesetz, welches nur der AfD Schaden solle. Es sei aber notwendig, „da kommunikative Standards seit Einzug der AfD in den Landtag in der letzten Legislaturperiode enormen Schaden genommen haben“.

„Die AfD beschimpft und beleidigt, hetzt und macht demokratische Institutionen verächtlich. All das hat bei der AfD Methode. Sie provoziert gezielt, um Aufmerksamkeit zu generieren. Selbst für Rügen im Landtag lässt sie sich feiern“, sagte Jürgen Mistol, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-Grünen.

Die bisher für Störungen erteilten Rügen werden abgeschafft, dafür wird es ein dreistufiges Verfahren geben, bei dem zunächst ein Ordnungsruf erteilt wird. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro - beziehungsweise bei Wiederholungstätern von bis zu 4000 Euro - und als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen. Die Entscheidung über das Verhängen eines Ordnungsgeldes trifft das Präsidium nach Abwägung und Einzelfallentscheidung. Weiterhin kann bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung die Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Landtags auch ein solches Ordnungsgeld festsetzen.

„Wir wollen im Bayerischen Landtag das Ringen um die beste Lösung. Davon profitieren die Menschen in unserem Land, dafür haben sie uns gewählt“, sagte Michael Hoffmann (CSU). Positionen müssten deutlich werden, Pöbeleien, Provokationen und Grenzüberschreitung beschädigten aber die Demokratie. „Wer sich ordentlich benimmt, muss sich wegen eines Ordnungsgeldes nicht sorgen.“

Erstmals angekündigt hatte das neue Bußgeld Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) im vergangenen Jahr. Damals verwies sie auch darauf, dass es in der vergangenen Wahlperiode 26 Rügen gegeben habe - die große Mehrheit der Gerügten gehörte der AfD an. Zum Vergleich: Davor hatte es in einem Vierteljahrhundert keine einzige Rüge gegeben, obwohl auch damals schon teils kontroverse Debatten durch den Plenarsaal hallten.

„Da manche Abgeordnete Rügen bedauerlicherweise mehr als Trophäen denn als Mahnungen betrachten, halte ich die Verhängung eines Ordnungsgeldes unter den gesetzlichen Voraussetzungen für vertretbar“, sagte Felix Locke (Freie Wähler). So wie bisher gehe es nicht weiter, Pöbeleien und Hetze hätten im Landtag nichts verloren. „Solche Entgleisungen müssen künftig finanziell wehtun“, betonte Simone Strohmayr (SPD). Es sei bedauerlich, dass derartige Maßnahmen nach 78 Jahren notwendig geworden seien.

Mit dem neuen Ordnungsgeld geht der Landtag deutlich über die Bußgeldordnung im Bundestag hinaus: Hier beträgt das Ordnungsgeld zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte Ende des vergangenen Jahres aber auch angedeutet, härter durchgreifen und das Ordnungsgeld auf mindestens 2000 Euro erhöhen zu wollen.

Markus Walbrunn (AfD) betonte, die Gesetzesänderung habe nur zum Ziel, die AfD mit dem „autoritären Maulkorbgesetz“ im Parlament mundtot zu machen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Christoph Maier kritisierte, es sei reine Willkür „der Kartellfraktionen“, was als Verstoß gegen die Würde des Parlaments interpretiert würde. Er kündigte an, prüfen zu wollen, ob die Fraktion gegen das Gesetz juristisch vorgehen werde.

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