Ermittlungen des Münchner Zolls
Kein Mindestlohn für Jugendtrainer: FC Bayern muss rund eine Viertelmillion Euro zahlen

15.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:17 Uhr

Wie Thomas Meister vom Hauptzollamt München gegenüber der Mediengruppe Bayern bestätigte, dreht es sich dabei um die Bezahlung von Jugendtrainern. −Foto: dpa

Der Fußballverein FC Bayern München muss rund 250.000 Euro zahlen, weil er gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat. Wie Thomas Meister vom Hauptzollamt München gegenüber der Mediengruppe Bayern bestätigte, dreht es sich dabei um die Bezahlung von Jugendtrainern.



Mehr dazu: Bericht: Ermittlungen gegen Bayern-Vorstand

Ermittlungen ergaben, dass der FC Bayern im Zeitraum zwischen November 2016 bis November 2021 Jugendtrainer in ihrem Nachwuchsleistungszentrum auf 450 Euro Basis beschäftigte und bezahlte, obwohl sie weitaus mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet haben. Dabei wurden die geleisteten Arbeitsstunden nicht oder nicht richtig aufgezeichnet und so sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet. Das ergaben laut Meister die Ermittlungen, bei denen unter anderem eine „Vielzahl von Zeugen“ vernommen wurden. Die betroffenen Jugendtrainer wurden also nicht mit dem Mindestlohn bezahlt.

FC Bayern muss rund 250.000 Euro zahlen



„Das Hauptzollamt München hat gegen den Münchner Fußballverein einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen“, so Meister. Ein Einziehungsbescheid sei etwa vergleichbar mit einem Bußgeld, so Meister zur Erklärung weiter. Zusätzlich muss der FC Bayern die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachzahlen.

Die Bayern teilten am Donnerstag mit, bereits im Herbst 2020 habe der Verein am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams keine geringfügigen Beschäftigten mehr. „Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten“, hieß es. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren sei nun rechtskräftig abgeschlossen.

Weitere Fälle in der Bundesliga



Der deutsche Rekordmeister ist nicht der erste Bundesliga-Club, gegen den ermittelt wurde. Im Sommer 2021 durchsuchte der Zoll auch die Geschäftsräume des FC Augsburg. Insgesamt soll es bei drei Vereinen aus der Fußball-Bundesliga sowie bei einem Zweitligisten seit Anfang 2020 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gegeben haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Victor Perli hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Vergehen wurden „bei Prüfungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung (...) festgestellt“ und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Um welche Clubs es sich konkret noch handelt, wurde nicht mitgeteilt.

− dpa