Mediengruppe Bayern exklusiv
Innenminister Herrmann verurteilt Klimaprotest am Münchner Flughafen

08.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:18 Uhr

Zwei Beamte der Bundespolizei und ein Sicherheitsmitarbeiter steht mit einem sichergestellten Bolzenschneider an einem Zaun am BER-Flughafen. Aktivisten der Umweltschutzgruppe "Letzte Generation" hatten versucht auf das Rollfeld zu gelangen. −Foto: dpa

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verurteilt den Klimaprotest am Donnerstag am Münchner Flughafen. „Es ist absolut unverantwortlich, durch Blockadeaktionen in den Flugverkehr einzugreifen“, sagte er der Mediengruppe Bayern und bezeichnete die Klimaaktivisten als „verbohrt“.



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„Es ist eine unverfrorene Rücksichtslosigkeit, nicht nur laufend gegen Gesetze zu verstoßen, sondern mit irrsinnigen Aktionen auch eine Vielzahl anderer Menschen potenziell zu gefährden, beispielsweise wenn Flugzeuge trotz Notfällen nicht regulär landen können und der Flughafenbetrieb massiv gestört wird“, teilte Herrmann auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mit. Diese Aktivisten seien offenbar „so verbohrt, dass es ihnen egal ist, wenn andere Menschen zu Schaden kommen“.

Sicherheitskonzept am Münchner Flughafen soll überprüft werden



Herrmann fordert, dass umgehend geprüft werde, ob gegebenenfalls die Sicherheitskonzepte am Münchner Flughafen angepasst werden müssten. Die Flughafen München GmbH arbeite eng mit der Bayerischen Polizei und der Bundespolizei bei der Sicherung des Flughafengeländes zusammen.

Klimaaktivisten vorläufig festgenommen



Der Polizei sei es gelungen, einen parallelen Versuch von „Klimachaoten“, so der CSU-Politiker, am Außenzaun auf die Südbahn zu gelangen, zu unterbinden. Drei Aktivisten seien dort vorläufig festgenommen. Diese würden zusammen mit den Klimaklebern auf der Nordbahn zunächst in Gewahrsam genommen. Herrmann betonte gegenüber der Mediengruppe Bayern: „Bei den Nordbahn-Klebern steht der Verdacht eines ,Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr‘ sowie weiterer Straftaten im Raum.“ Der Strafrahmen liege hier bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.