Seit dem 15. Juni erhalten Grundstückeigentümer vom Finanzamt unter „Androhung einer Schätzung“ Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung – obwohl sie dieser Pflicht schon längst nachgekommen sind. Mehrere Leser aus Nieder- und Oberbayern wandten sich an die Mediengruppe Bayern, eine Frau aus der Region hat sich selbst auf den Weg in ihr Finanzamt gemacht und erfuhr dort von „chaotischen Zuständen“. Das Landesamt für Steuer will auf Anfrage der Mediengruppe Bayern allerdings von keinen massenhaft irrtümlich verschickten Mahnungen wissen.