München
Flüchtlinge als Untermieter in Wohnung: Mieterverein geht gegen Gerichtsurteil vor

21.12.2022 | Stand 17.09.2023, 7:41 Uhr

Das Amtsgericht München hatte am Vortag entschieden, dass Mieter für die Untervermietung oder Wohnraumüberlassung an Geflüchtete die Zustimmung ihrer Vermieter benötigen. −Symbolbild: dpa

Der Mieterverein München will gegen ein Urteil in Berufung gehen, wonach Mieter die Zustimmung ihrer Vermieter haben müssen, um Flüchtlinge aufnehmen zu dürfen.

>



Lesen Sie dazu auch: Darf ich Flüchtlinge privat in der Mietwohnung aufnehmen?

„Wir müssen höchstrichterlich klären lassen, dass humanitäre Hilfe natürlich ein sogenanntes berechtigtes Interesse für eine Untervermietung ist - denn wir fürchten, dass sonst noch mehr geflüchtete und traumatisierte Menschen das vorläufige Zuhause verlieren, das sie in Deutschland gefunden haben“, sagte Vereinsvorsitzende Beatrix Zurek am Mittwoch.

Das Amtsgericht München hatte am Vortag entschieden, dass Mieter für die Untervermietung oder Wohnraumüberlassung an Geflüchtete die Zustimmung ihrer Vermieter benötigen. Geklagt hatte ein 45-Jähriger, der im März zunächst mit Zustimmung, grundsätzlich aber gegen den Willen seiner Vermieter im Dachgeschoss des von ihm gemieteten Hauses zwei Ukrainerinnen aufgenommen hatte. Das Amtsgericht wies die Klage des vom Mietervereins unterstützten Mannes jedoch ab, da kein „berechtigtes Interesse“ vorliege - in solchen Fällen müsste der Vermieter nämlich einer Untervermietung zustimmen.

− dpa