Neue Verordnung
Auf der Tauernautobahn gelten Abfahrtssperren auch für Einheimische

16.02.2024 | Stand 16.02.2024, 17:11 Uhr

Die neue Verordnung zu den Abfahrtssperren entlang der Tauernautobahn bringt eine handfeste Überraschung: Sie gilt auch für einheimische Autofahrer. Wer zum Beispiel in Hallein abfahren will, muss ein Ziel im Radius von 20 Kilometern haben, egal ob er ein Tourist oder ein Salzburger ist. Kontrolliert werden die drei Abfahrten mit genauen Zielen weiterhin nur von der Asfinag.

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