Die neue Verordnung zu den Abfahrtssperren entlang der Tauernautobahn bringt eine handfeste Überraschung: Sie gilt auch für einheimische Autofahrer. Wer zum Beispiel in Hallein abfahren will, muss ein Ziel im Radius von 20 Kilometern haben, egal ob er ein Tourist oder ein Salzburger ist. Kontrolliert werden die drei Abfahrten mit genauen Zielen weiterhin nur von der Asfinag.