Es sind 27.000 Quadratmeter am Starnberger See, die für immer mehr politischen Zündstoff sorgen: Der Freistaat Bayern hat 1971 das Anwesen des Hamburger Schauspielers Hans Albers gekauft. Seit 2009 steht das ca. 180 Quadratmeter große Haus mit Seezugang leer.
Inzwischen gibt es Pläne, wie es mit der Prachtimmobilie weitergehen soll. Kritiker werfen der Landesregierung jedoch vor, dass nicht alles mit rechten Dingen zugehe. Stimmt das?
Will man den Streit verstehen, muss man ins Jahr 1971 zurück und einen Blick in den Kaufvertrag werfen. Der Freistaat sichert in dem Dokument, das der Passauer Neuen Presse vorliegt, zu, dass der "Erwerb für öffentliche Erholungszwecke erfolgt". Daher beantragt der Käufer – also Bayern – die "Befreiung von der Grunderwerbsteuer".