Ab sofort
Urteil: Bars und Kneipen in Bayern dürfen auch innen öffnen

23.07.2021 | Stand 22.09.2023, 3:30 Uhr

−Symbolbild: dpa

Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.



Pandemiebedingt hatten reine Bars und Kneipen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Gegensatz zu Speisewirtschaften nur unter freiem Himmel öffnen dürfen. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht, dem der Verwaltungsgerichtshof am Freitag stattgab. Zwar habe es zu Beginn der Pandemie erhebliche Unterschiede zwischen der Innengastronomie von Speise- und Schankwirtschaften gegeben, begründete das Gericht. Zwischenzeitlich habe sich aber das Geschehen – besonders der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein – so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt werden könne.

Es gebe auch mildere Mittel wie Hygienekonzepte

Zur Bekämpfung der Infektionsgefahr gebe es mildere Mittel wie etwa Hygienekonzepte oder ein Alkoholverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Zudem dauere die Schließung von Bars und Kneipen schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs sagte, die Entscheidung habe sofortige Folgen, Kneipen und Bars könnten ab Freitag also aufmachen.

Seit vergangenem November waren reine Schankwirtschaften geschlossen gewesen. Auch zuvor hatten sie nur gut drei Monate öffnen können: Während der ersten Pandemie-Monate waren sie bis September 2020 zu. Seit Mai 2021 ist in Bayern zumindest die Außengastronomie wieder erlaubt, ab 7. Juni bei Inzidenzen unter 100 auch die Innengastronomie - allerdings bisher nur in Speisewirtschaften.

Kneipenbesitzer sind nun an die gleichen Regeln wie Restaurants gebunden: Sie müssen um 1 Uhr schließen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten und Kontaktdaten erheben. Für Personal mit Gastkontakt gilt eine Maskenpflicht, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 brauchen Gäste aus mehreren Haushalten am Tisch einen Test.

Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Thomas Geppert, begrüßte die "längst überfällige Entscheidung". Die Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften. "Ein sicherer Betrieb ist möglich", sagte er. Dass bisher zu Speisewirtschaften unterschieden worden sei, sei unverhältnismäßig gewesen. Der Dehoga fordere nun auch die Öffnung von Clubs und Diskotheken mit entsprechenden Hygienekonzepten.

− dpa