Nach Neueinstufung durch RKI
Regeln bei Einreise aus Tirol und Tschechien nicht sofort lockerer

27.03.2021 | Stand 21.09.2023, 6:55 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Viele Einreisende aus Tschechien und Tirol müssen auch nach Wegfall der Einstufung als Virusvariantengebiet noch verschärfte Quarantäne-, Test- und Anmeldepflichten erfüllen.

Entscheidend sei, ob man sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten habe, teilte das bayerische Gesundheitsministerium am Samstag mit. Dies gelte auch, wenn das Gebiet zwischenzeitlich zurückgestuft worden sei, wie dies für Tschechien und Tirol mit Wirkung ab Sonntag 0 Uhr gilt.



Bei Einreisenden, die in den vergangenen 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet waren, ist die Quarantäne mit 14 Tagen länger. Zudem können sie sich nicht fünf Tage nach Einreise freitesten. Auch bei der Einreise gelten zunächst noch strengere Regeln: Wer in den zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet war, muss schon bei der Einreise einen negativen Test vorlegen.

Bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet wäre dies auch nachträglich möglich. Dies ist vor allem für Tirol relevant, Tschechien ist noch Hochinzidenzgebiet. Zur Frage, ob es weiter Grenzkontrollen geben wird, verwies das bayerische Ministerium auf den Bund.

− dpa