In München und Sachsen
Rechtsextreme hängen Plakate mit Mordaufruf gegen Grüne auf

08.09.2021 | Stand 08.09.2021, 16:14 Uhr

−Foto: Boris Roessler/dpa

Die rechtsextreme Kleinpartei "Der III. Weg" hat mit Plakaten in München sowie in Städten in Sachsen "Hängt die Grünen!" gefordert.

Während Polizeibeamte die Plakate in der bayerischen Hauptstadt entfernten, sieht die Staatsanwaltschaft im sächsischen Zwickau "keine strafrechtliche Relevanz". Die Stadt lässt sie nun abhängen.



"Hängt die Grünen" - das war auf den Plakaten im sächsischen Zwickau, in Nordsachsen, Vogtland, Leipzig und in Bayern in München zu lesen. Die rechtsextremistische Kleinpartei "Der III. Weg" hat sie aufgehängt. Zunächst berichtete der "Tagesspiegel" darüber. Dem Beitrag zufolge haben Polizeibeamte in München am vergangenen Montag, nachdem die Plakate gemeldet wurden, beschlossen, diese zu entfernen. Die Bestätigung der Staatsanwaltschaft folgte danach. Sie erkannte darin eine Androhung von Straftaten, die den öffentlichen Frieden stört.



Sächsische Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen auf

In Zwickau dagegen gestaltet sich die Sache anscheinend komplizierter. Eine Grünen-Sprecherin sagte am Mittwoch im Bezug auf die Plakate in Sachsen, die Partei werde bei den zuständigen Staatsanwaltschaften jeweils Anzeige erstatten. Die Grünen sehen in dem Motiv eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten.

Eine erste Anzeige hatten die Grünen in Zwickau gestellt, wo das Plakat des "III. Wegs" in der Nacht zum Montag aufgehängt worden sei - und zwar gezielt über Wahlwerbung der Grünen. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat allerdings keine Ermittlungen gegen die Splitterpartei eingeleitet. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, soll die Staatsanwaltschaft geäußert haben, sie habe "keine strafrechtliche Relevanz des Slogans feststellen können". Die Begründung sei, dass nicht klar sei "wer konkret angesprochen wird". Denn es könnten sowohl Grünen-Politiker als auch Wähler gemeint sein.

Der Deutschen Presseagentur sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dass die Plakate keine Aufforderung zu einer konkreten Tat darstellten. In den Augen der Staatsanwaltschaft sei das "kein ernst gemeinter Appell, an einem bestimmten Ort und an einem bestimmten Tag jemanden anzugreifen". Wie auch die "Zeit" berichtete, hängt es nach Worten der Staatsanwaltschaft an der Stadtverwaltung, ob sie eine Verbotsverfügung gegen die Plakat erlässt oder nicht.

Verstoß gegen öffentliche Ordnung und Menschenwürde

Diesen Mittwoch teilte die Stadtverwaltung schließlich mit, die Stadt lasse die Wahlplakate entfernen. Die Partei solle die Plakate binnen drei Tagen abnehmen. Geschehe das nicht, werde die Stadt die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Auf Twitter schlug das Thema Wellen und viele Nutzer äußerten Unverständnis über die Haltung der Staatsanwaltschaft Zwickau.



Partei verweist auf Kleingedrucktes

Der "III. Weg" verbindet den kritisierten Slogan auf dem Plakat mit der eigenen grünen Parteifarbe. Kleiner gedruckt heißt es auf dem Motiv: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!" Der Zwickauer Grünen-Vorsitzende Thomas Doye hatte erklärt, der "III. Weg" versuche "mit diesen Tabubrüchen Aufmerksamkeit zu generieren" und seine politische Agenda zu verbreiten.

Die Partei "Der III. Weg" wurde 2013 gegründet. In der Gründungsgruppe waren auch ehemalige Mitglieder der NPD sowie der rechtsextremistischen Organisation "Freies Netz Süd", die der bayerische Verfassungsschutz 2014 verboten hat. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung prägen Rassismus und Antisemitismus sowie das Streben nach einer an den Nationalsozialismus orientierten Gesellschaftsordnung das Selbstverständnis der Partei. Manche Mitglieder gelten als gewaltbereit. Heuer tritt die Kleinpartei erstmals zur Bundestagswahl an.

− czn/dpa