Regeln in Bayern
Nach "Johnson&Johnson"-Urteil: Was jetzt für Geimpfte gilt

22.02.2022 | Stand 22.09.2023, 3:29 Uhr

−Symbolbild: dpa

Ein Berliner Gericht hat kürzlich entschieden, dass einfach mit "Johnson&Johnson" Geimpfte nun auch als vollständig geimpft gelten. Doch was bedeutet das jetzt konkret? Wir haben beim Bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt.



"Die im einstweiligen Rechtsschutz ergangene und noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Februar 2022 gilt unmittelbar nur für die Verfahrensbeteiligten", heißt es dazu aus dem Ministerium. Und weiter: "Der Freistaat Bayern ist an die durch den Bund geregelten Kriterien des Impfstatus weiterhin gebunden." Deshalb sind demnach derzeit auch bei Verwendung des Impfstoffs von "Johnson&Johnson" zwei Impfstoffdosen nötig, um als vollständig geimpft zu gelten.

Geboostert oder nicht?

Als "geboostert" gilt deshalb nur, wer eine dritte Impfung als Auffrischungsimpfung erhalten hat. Mit Wirkung zum 17. Februar wurde die 2G plus-Regelung in Bayern aber vollständig aufgehoben, so das Ministerium. "Der Status als ‘geboosterte Person‘ ist aktuell für die Frage, ob es für den Zugang zu einer 2G plus-Einrichtung der Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises bedarf oder die Person aufgrund ihres Booster-Status hiervon befreit ist, nicht von Relevanz."